Rechtsprobleme in der Reisesaison

Zitiervorschlag
Prof. Dr. Joachim Jahn: Rechtsprobleme in der Reisesaison. beck-aktuell, 05.08.2026 (abgerufen am: 05.08.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/203376)
In der Hauptreisezeit machen sich unsere Bundesgerichte „dünne“. Ein Grund für uns, auf eine Auswahl von Entscheidungen seit der vergangenen Saison hinzuweisen, die sich mit den unterschiedlichsten Problemen rund um den Urlaub befassen.
Gerichtstermin I. In der Hauptreisezeit machen sich unsere obersten Bundesgerichte ziemlich „dünne“. Ein Grund für uns, auf eine winzige Auswahl von Entscheidungen seit der vergangenen Saison hinzuweisen, die sich mit den unterschiedlichsten Problemen rund um den Urlaub befassen – von Klimaklagen und den aktuellen Hitzewellen abgesehen. Eine frohe Botschaft für Anwälte und Anwältinnen: Auch Prozessvertreter haben (jedenfalls vor Verwaltungsgerichten) Anspruch auf eine Auszeit: Wenn Einzelanwälte zum Zeitpunkt der Ladung bereits einen Ferientrip gebucht haben, ist dies im Normalfall laut dem VGH Mannheim (NVwZ-RR 2025, 359) ein Verlegungsgrund (§ 173 S. 1 VwGO). Die Vertretung durch einen Sozius komme da nicht in Betracht, erläutert der OLG-Richter Frank Bodendiek die Entscheidung. Die Partei könne nur dann auf die Bestellung eines Unterbevollmächtigten verwiesen werden, wenn dies zumutbar sei – wobei neben der Vertrautheit des ursprünglichen Bevollmächtigten die zusätzlichen Kosten zu berücksichtigen seien. Der Anwalt habe auch nicht gemäß §§ 53 f. BRAO einen Vertreter bestellen müssen (IBR H. 5/2026, 273).
Gerichtstermin II. Weniger gut kam vor dem LG Cottbus ein Angeklagter davon. Spätestens ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Anklageschrift sei damit zu rechnen, dass in absehbarer Zeit ein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt wird. Dies muss er bei der Urlaubsplanung berücksichtigen, so die Rechtsprecher. Wenn der Betroffene gleichwohl einen Urlaub buche, müsse er den eben stornieren, wenn die Vorladung eintrudelt (BeckRS 2026, 2565). Falsch findet das der Rechtsanwalt und ehemalige OLG-Richter Detlef Burhoff: Zwar könne eine gebuchte Urlaubsreise keine Terminsverlegung begründen. Das gelte aber nur, wenn – anders als hier – die Reise nach der Ladung gebucht wird, schreibt er. „Ob das geschickt ist, wenn man es tut, ist eine andere Frage“ (StRR 2026, 26).
Entlassung. Eine Erholungsphase schützt laut BAG nicht vor einer außerordentlichen Kündigung. „Bei urlaubsbedingter Abwesenheit vom Betrieb kann es dem Arbeitgeber unmöglich oder unzumutbar sein, diesen zum Zwecke einer Anhörung zu kontaktieren“, so die Höchstrichter mit Blick auf § 626 II 1 BGB. „Soll der Kündigungsgegner angehört werden, muss dies innerhalb einer kurzen Frist erfolgen“ (NJW 2026, 1972).
Dauer. Wie lange Beschäftigte ausspannen dürfen, berechnet sich nach einem weiteren Urteil aus Erfurt auf der Grundlage von Arbeits- und nicht von Kalendertagen. An gesetzlichen Feiertagen kann demnach Urlaub gewährt werden, wenn die Beschäftigung des Arbeitnehmers am jeweiligen Tag rechtlich zulässig und dienstplanmäßig vorgesehen ist (NJW 2026, 255).
Arbeitskampf. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik verdrängt einen bereits bewilligten Urlaub, hat das LAG Sachsen befunden. „Für den Zeitraum der Teilnahme am Arbeitskampf verliert der Arbeitnehmer seinen Vergütungsanspruch“ (NZA 2026, 590).
Unterricht. Nicht selten nutzen Eltern Termine außerhalb der Schulferien für eine Tour. Den Rauswurf eines Grundschulkinds rechtfertigt dies aber nicht, so jedenfalls das OVG Bautzen – Schuld hätten schließlich die Eltern gehabt (BeckRS 2026, 11176).
Eingeschränkt. Eine dreiwöchige Flugreise eines Schwerbehinderten nach Japan für 4.000 EUR und Mehrkosten für Assistenzkräfte von 50.000 EUR muss laut dem LSG Baden-Württemberg ein Sozialleistungsträger nicht auf Basis des SGB IX finanzieren (BeckRS 2026, 3593).
Dieser Text stammt aus Heft 32/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.
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Prof. Dr. Joachim Jahn: Rechtsprobleme in der Reisesaison. beck-aktuell, 05.08.2026 (abgerufen am: 05.08.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/203376)




