Juristen bieten Hilfe bei möglichen Diskriminierungen

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Juristen bieten Hilfe bei möglichen Diskriminierungen. beck-aktuell, 15.09.2026 (abgerufen am: 16.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/205771)
Sonderklassen und Umzug in Massenunterkünfte? Eine von Juristinnen und Juristen bereitgestellte Materialsammlung verrät, wie Betroffene gegen mögliche diskriminierende Pläne einer neuen Landesregierung vorgehen können.
Eine Gruppe von Juristinnen und Juristen hat eine praktische Handreichung erstellt, um Menschen mit Migrationshintergrund und anderen potenziell von einem Kurswechsel in Sachsen-Anhalt Betroffenen Handlungsoptionen aufzuzeigen. Sie soll mit rechtlichen Einschätzungen und Fallbeispielen dabei helfen, sich gegen etwaige Diskriminierung und andere rechtswidrige Entscheidungen einer neuen Landesregierung zur Wehr zu setzen. Das Spektrum der darin beschriebenen hypothetischen Problemlagen reicht von A wie Assimilation von Zuwanderern bis Z wie Zugang zur Regelschule.
"Handlungsfähigkeit entsteht, wenn rechtliche Instrumente und solidarische Netzwerke ineinandergreifen", heißt es in der Einleitung der Handreichung. "Genau hier möchte das Projekt ‘Recht Solidarisch’ einen Beitrag leisten". Die Plattform bietet – kostenlos – mehr als 250 Seiten juristische Gutachten, Fallbeispiele und praktische Informationen.
Die Handreichung enthält auch Informationen zu Anlaufstellen, bei denen Betroffene Unterstützung erhalten können und Hinweise für Nichtregierungsorganisationen, die eine Streichung bereits bewilligter Fördermittel befürchten. "Damit die Zivilgesellschaft nicht nur in Sachsen-Anhalt weiter gegen die autoritäre Wende zurückschlagen kann, helfen vor allem zwei Dinge: Juristisches Wissen und Verbündete", nennt RAV-Geschäftsführer Lukas Theune als Ziel der Veröffentlichung.
Projekt linker und linksliberaler Juristen
Hinter dem Projekt "Recht Solidarisch – Juristische Orientierungen für die Zivilgesellschaft" stehen der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), die Rosa-Luxemburg-Stiftung, die Fraktionsvorsitzendenkonferenz der Partei Die Linke und der Verein Equal Rights Beyond Borders. Die Juristen wollen unter anderem dazu motivieren, Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls zu klagen, wenn Diskriminierungen zu befürchten sind.
Als ein Beispiel nennen sie das "Baby-Begrüßungsgeld" nur für Deutsche. Eine Familie ohne deutschen Pass, die seit Jahren in Sachsen-Anhalt lebt, arbeitet und über einen unbefristeten Aufenthaltstitel verfügt, würde hier leer ausgehen. Nach Einschätzung der Projektbeteiligten lässt sich die Staatsangehörigkeit nicht ohne Weiteres als sachlicher Grund für eine familienpolitische Leistung heranziehen. Im AfD-Wahlprogramm steht dazu: "Zugangsvoraussetzung ist die deutsche Staatsbürgerschaft mindestens eines Elternteils und ein fester Erstwohnsitz beider Eltern in Sachsen-Anhalt seit mindestens einem Jahr." Sollte das umgesetzt werden, will die Handreichung Optionen und Hilfen anbieten.
Ein weiterer Punkt ist die Unterbringung von Asylbewerbern in Massenunterkünften am Stadtrand. Sollte eine Familie mit einem Schulkind und einer schwangeren Mutter gezwungen werden, von einer Wohnung, die von der Kommune bereitgestellt wird, in eine große Landeseinrichtung ohne gute Verkehrsanbindung umzuziehen, hätte eine Klage aus Sicht der Autorinnen und Autoren der Handreichung Aussicht auf Erfolg. Die AfD hatte angekündigt, eine "AfD-geführte Landesregierung wird Asylanten in zentralen Unterkünften einquartieren."
Gleiches gelte für den Plan, Sonderklassen nur für Kinder von Geflüchteten einzurichten. Aus Sicht der Juristen-Gruppe wäre ein getrennter Unterricht nur dann rechtmäßig, wenn er der Vorbereitung auf den Übergang in die Regelklasse dient. Fehle eine solche konkrete Perspektive, sollten die Eltern gegen die Zuweisungsentscheidung der Schulleitung Widerspruch beim Landesschulamt einlegen.
Sollte eine Assimilation als Voraussetzung für die Einbürgerung kommen, halten die Autoren auch das für nicht hinnehmbar. Das Staatsangehörigkeitsrecht lasse keinen Raum für eine "Gesinnungsprüfung", betonen sie. Das Kriterium der "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" sei 2024 durch konkretere gesetzliche Regelungen ersetzt worden.
Schließlich empfehlen sie auch, sich gegen eine mögliche Gymnasialquote von 25% zu wehren. Eine starre Quote jenseits von Kapazitätsengpässen beschränke Bildungs- und Lebenschancen und sei unverhältnismäßig, heißt es in der Publikation. Im Fall einer Ablehnung bestehe grundsätzlich ein Anspruch auf Zugang zu einem Gymnasium. Eltern könnten Widerspruch einlegen. Sei dieser erfolglos, wäre der nächste Schritt eine Verpflichtungsklage vor dem Verwaltungsgericht.
Rechtmäßigkeit der AfD-Pläne war schon vor der Wahl Thema
Mit rechtlichen Fragen rund um einzelne Aspekte des Wahlprogramms der AfD haben sich auch andere Experten auseinandergesetzt. Allerdings ging es dabei meist um Fragen, die das Beamtenrecht, den Verfassungsschutz, die Justiz oder die Polizei betreffen.
Der Rechtswissenschaftler Winfried Kluth hatte beispielsweise mit Blick auf die Absicht der AfD, Richter zu ermutigen, Täter bei Gewaltverbrechen mit maximaler Härte zu bestrafen und den Strafrahmen voll auszuschöpfen, erklärt, er "sehe da wenig Möglichkeiten der Einflussnahme". Markus Thiel, Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule der Polizei in Münster, hält die Ankündigung einer Bürgerwacht als "dritte Säule" der Sicherheitsarchitektur neben Polizei und Ordnungsamt für "verfassungsrechtlich problematisch, und zwar mit Blick auf die Grundrechte und den sogenannten Funktionsvorbehalt".
Noch hat Sachsen-Anhalt keine neue Landesregierung. Die AfD ging aus der Wahl am 6. September mit 43,8% als stärkste Kraft hervor, verfehlte jedoch ihr erklärtes Ziel einer absoluten Mehrheit.
- Redaktion beck-aktuell, bw
- mit Material der dpa
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Juristen bieten Hilfe bei möglichen Diskriminierungen. beck-aktuell, 15.09.2026 (abgerufen am: 16.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/205771)



