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Ungleichbehandlung am Prüfungstisch

djb verlangt diskriminierungsfreies Examen

Ein leerer Hörsaal an einer Universität
Lernen am gleichen Ort, aber auch mit gleichen Chancen? © beysim / Adobe Stock

Frauen erzielen im juristischen Staatsexamen nach einer Studie aus dem Jahr 2018 systematisch schlechtere Noten – besonders, wenn nur Männer prüfen. Der djb fordert nun verbindliche Schulungen, diverse Kommissionen und das Ende des Vorgesprächs.

Wer in einer mündlichen Prüfung sitzt, hofft auf einen fairen Ablauf und eine faire Benotung. In juristischen Staatsexamina ist diese Hoffnung allerdings ungleich verteilt, behauptet der Deutsche Juristinnenbund (djb) in einem am Montag veröffentlichten Policy Paper. Zwei Tage vor dem 75. Deutschen Juristentag in Erfurt, auf dem ab Mittwoch auch über die Zukunft der Ausbildung debattiert wird, legt der Verband eine Bestandsaufnahme vor, die wenig schmeichelhaft für das Prüfungswesen ausfällt.

Der djb stützt sich auf eine vielbeachtete Studie von Towfigh, Traxler und Glöckner aus dem Jahr 2018. Danach liegt die Wahrscheinlichkeit, dass Frauen im Ersten Staatsexamen ein "vollbefriedigend" oder besser erreichen, um rund 17% niedriger als bei Männern ohne Migrationsgeschichte. Im Zweiten Examen beträgt die Differenz noch 12%. In Nordrhein-Westfalen bestanden 34% der Frauen die Erste Juristische Prüfung nicht, bei Männern waren es 22%. Das fällt umso mehr ins Gewicht, weil Frauen mit einem Anteil von knapp 58% die Mehrheit der Prüflinge stellen und im Abitur durchschnittlich besser abschneiden.

Nur Männer am Tisch – größere Differenz

Die Unterschiede treten in der mündlichen Prüfung am deutlichsten zutage. Für Frauen ist es laut der Studie durchschnittlich 1,3 Prozentpunkte weniger wahrscheinlich, die nächste Notenstufe zu erreichen als für Männer. Ist die Prüfungskommission ausschließlich mit Männern besetzt, steigt dieser Unterschied auf 2,3 Prozentpunkte. Sitzt mindestens eine Prüferin mit am Tisch, verschwindet der Geschlechterunterschied vollständig.

Fast alle Prüfungsämter bemühen sich zwar um gemischtgeschlechtliche Kommissionen, verbindlich festgeschrieben ist das aber nur in zwei Landesgesetzen. Der djb fordert eine Geschlechterquote – mit dem Zusatz, dass bloße Quoten nicht genügten. Die Aufwandsentschädigung für Prüfende schwanke je nach Bundesland zwischen 12 und 51 Euro pro Prüfling; wer die sonstige Arbeitsbelastung von Frauen kenne, dürfe ihnen keine mangelnde Prüfbereitschaft vorwerfen. Angemessene Vergütung und Freistellung vom Hauptamt seien Voraussetzungen, damit eine Quote funktioniere.

Vorgespräch als Einfallstor

Abgeschafft werden soll nach dem Paper des djb auch das in fast allen Bundesländern übliche Vorgespräch mit den Prüfungsvorsitzenden. Weder Gegenstand noch Ziel des Gesprächs seien irgendwo verbindlich geregelt. Die Vorsitzenden verschafften sich dabei Einblicke in Lebenslauf und Zukunftspläne – Informationen, die für die Leistungsbewertung keine Rolle spielen dürften, aber den "unconscious bias" verstärkten, also eine unbewusste Befangenheit. Der djb verweist auf Fälle, in denen Kandidatinnen nach einer Schwangerschaft gefragt worden seien. Einzig Baden-Württemberg verzichte bereits auf dieses Format. Der djb schlägt stattdessen eine zentrale Informationsveranstaltung der Prüfungsämter vor.

Rahel Sophie Meinhof, Vorsitzende des djb-Arbeitsstabs Ausbildung und Beruf, betonte, die weitreichenden Folgen: Staatsexamensnoten bestimmten den Zugang zu Großkanzleien, Justiz, Ministerien und Promotion. "Wer in der Prüfung diskriminiert wird, verliert die gleichen Chancen auf dem Berufsmarkt."

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Stereotype seit einem halben Jahrhundert

Der Reformbedarf gehe aber über das Examen hinaus, so der djb weiter. Schon 1977 hätten Pabst und Slupik nachgewiesen, dass Ausbildungssachverhalte überwiegend männliche Protagonisten zeigten und Frauen auf Klischees reduzierten. Fast 50 Jahre später habe sich daran wenig geändert, beklagt der Verband: Eine Hamburger Studie von 2017 habe ergeben, dass nur 11% der Personen in zivilrechtlichen Übungsfällen weiblich waren – häufig als Bäckereifachverkäuferin oder in untergeordneter Beziehung zu einem Mann.

djb-Präsidentin Susanne Baer forderte: "Diskriminierung geht da gar nicht – egal wo und gegen wen." Der Verband verlangt, Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsrecht in den Pflichtfachstoff aufzunehmen, schriftliche Prüfungen auch an den Universitäten konsequent zu anonymisieren und das Referendariat durch ein großzügigeres Teilzeitmodell an die Bedürfnisse von Auszubildenden mit Sorgeverantwortung anzupassen. Als Vorbild nennt das Papier § 7a des Berufsbildungsgesetzes, der eine Arbeitszeitkürzung um bis zu 50% erlaubt – deutlich mehr als die im Richtergesetz vorgesehene Reduzierung um ein Fünftel.