Klassenfahrt ist wichtiger als Angst vor Mobbing

Zitiervorschlag
Klassenfahrt ist wichtiger als Angst vor Mobbing. beck-aktuell, 11.09.2026 (abgerufen am: 12.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/205626)
Das VG Hamburg gestand zu, dass es eine "Mobbing-Problematik" an einer Schule gab. Verbale Übergriffe und Ausgrenzungen genügten aber nicht, um zwei Schülerinnen von der Teilnahme an einer Klassenfahrt zu befreien.
Eltern können ihre Kinder von schulischen Pflichtveranstaltungen – hier von einer Klassenfahrt – nur befreien, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt. Ausgrenzungen aus der Klassengemeinschaft und einzelne (wohl verbale) Mobbing-Fälle reichten dem VG Hamburg im Eilverfahren dafür nicht aus (Beschluss vom 04.09.2026 – 5 E 5283/26).
Als sich ein Elternpaar aufgrund der "massiven Mobbing-Situation" in der Schulklasse weigerte, ihre Töchter auf eine anstehende Klassenfahrt zu schicken, half die hamburgische Schulbehörde per Bescheid nach. Sie gab den Eltern auf, dafür zu sorgen, dass ihre beiden Töchter teilnahmen. Sollte ein Kind nicht mitkommen oder im Krankheitsfall kein schulärztliches Attest vorlegen, falle ein Zwangsgeld von 500 Euro an. Der Bescheid sei sofort sollziehbar.
Nach erfolglosem Widerspruch klagten die besorgten Eltern vor dem VG Hamburg, das ihr Begehren nun jedoch einstweilen ablehnte. Sowohl die Verpflichtung selbst als auch die sofortige Vollziehung hätten sich nach summarischer Prüfung als rechtmäßig erwiesen.
Klassenfahrten sind kein Wunschkonzert
Das VG stellte entgegen der Auffassung der Eltern klar, dass die Schulpflicht mehr umfasse als die Teilnahme am regulären Unterricht. Zum staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag gehörten gerade auch Veranstaltungen wie Klassenfahrten, die die aktive Teilhabe am sozialen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, beruflichen, kulturellen und politischen Leben fördern sollten. Die Entscheidung über Pflichtveranstaltungen obliege dabei grundsätzlich den Schulen, nicht den Eltern.
Für eine Befreiung von der Klassenfahrt sei also eine Befreiung von der Schulpflicht vonnöten. Und diese komme nur ausnahmsweise in Betracht, wenn ein "wichtiger Grund" vorliege (§ 28 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 Hamburgisches Schulgesetz). Nach der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung sei ein solcher wichtiger Grund hier nicht dargelegt.
Eltern müssen der Schule vertrauen
Das VG fasste die Vorträge bezüglich der Töchter eher nüchtern zusammen. Eine der Töchter habe berichtet, von der Klasse "komplett ausgeschlossen" zu sein und in Sport eine 3 statt zuvor einer 2 bekommen zu haben. Außerdem mobbe sie ein Junge, was sowohl die Klassenlehrerin als auch ein Sozialarbeiter ignoriere. Auch die zweite Tochter werde von der Klasse ausgegrenzt. Ein Junge habe sie beleidigt und es habe auch Vandalismus und Brandstiftung gegeben.
Trotzdem überwiege hier die "ganz besondere pädagogische Bedeutung" der Klassenfahrt. So habe der Abteilungsleiter der Schule etwa angeboten, gemeinsam ein entsprechendes Sicherheitskonzept auszuarbeiten. Ein Ausschluss von der Fahrt sei demgegenüber, so das VG, kein geeignetes Mittel, um weitere Ausgrenzungserfahrungen auszuschließen - eine ernstliche Bedrohung der Sicherheit dränge sich außerdem nicht auf. Auch sei nicht auszuschließen, dass die Eltern hier lediglich "übervorsichtig" seien. Es möge eine "Mobbing-Problematik" geben, die Schule sei voraussichtlich jedoch willens und in der Lage, die Schülerinnen zu schützen, zu integrieren und Schwierigkeiten "anzugehen". Daher sei die Maßnahme verhältnismäßig und damit im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens der Schule. Da das staatliche Interesse der Teilnahme der beiden Töchter bei Zeitablauf unterlaufen würde, habe auch die sofortige Vollziehung Bestand.
- Redaktion beck-aktuell, tbh
- VG Hamburg
- Beschluss vom 04.09.2026
- 5 E 5283/26
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Klassenfahrt ist wichtiger als Angst vor Mobbing. beck-aktuell, 11.09.2026 (abgerufen am: 12.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/205626)



