Das Zeugnis des Gerichts fällt vernichtend aus

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Das Zeugnis des Gerichts fällt vernichtend aus . beck-aktuell, 03.09.2026 (abgerufen am: 04.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/205091)
Das VG Freiburg hat die Schließung der Waldorfschule Dachsberg im Eilverfahren bestätigt. Der Trägerverein sei unzuverlässig – von gefälschten Zeugnissen bis zum Transport eines Schülers im Kofferraum reiche die Liste der Verfehlungen.
Das VG Freiburg hat einen Eilantrag des Trägervereins der Freien Waldorfschule Dachsberg im Landkreis Waldshut abgewiesen. Die Schule bleibt geschlossen, auch die staatlichen Zuschüsse von monatlich 110.000 Euro fließen vorerst nicht wieder. Das Regierungspräsidium Freiburg hatte der Schule Ende Juni die Genehmigung als Ersatzschule entzogen und den Sofortvollzug angeordnet. Der Trägerverein wehrte sich – vergeblich.
In seinem Beschluss legt das Gericht eine Mängelliste offen, die über Nachlässigkeiten weit hinausgeht. Der Widerruf der Privatschulgenehmigung im Bescheid vom 24.6.2026 sei mit großer Wahrscheinlichkeit rechtmäßig, befanden die Verwaltungsrichter. Maßgeblich sei allein die Sach- und Rechtslage am 25.6.2026, dem Tag der Zustellung (Beschluss vom 02.09.2026 – 2 K 4239/26).
Gefälschte Noten, erfundene Anerkennung
Nach Auffassung des Gerichts fehlten gleich auf mehreren Ebenen die Voraussetzungen für eine Genehmigung nach dem Privatschulgesetz. Fächer wie Religion, Ethik und Gartenbau – die im Waldorflehrplan vorgesehen sind – seien gar nicht unterrichtet worden. Alleine dieser Punkt rechtfertige schon den Widerruf.
Schwerer wiege aber noch der Vorwurf der Unzuverlässigkeit des Vorstands. Die Schule habe seit Jahren Realschulabschlussprüfungen abgenommen und Zeugnisse erteilt, ohne je die dafür nötige staatliche Anerkennung besessen zu haben. Spätestens seit Dezember 2025 sei ihr das bewusst gewesen. Trotzdem habe sie im Januar 2026 in einer Werbeanzeige wider besseren Wissens mit der staatlichen Anerkennung geworben. Für das nie unterrichtete Fach Ethik seien sogar Noten vergeben worden – vorsätzlich, wie das Gericht feststellte.
Schüler im Kofferraum, Kind in der Glut
Hinzu kämen Aufsichtspflichtverletzungen, die das Gericht als weitere Indizien für die Unzuverlässigkeit des Schulträgers wertete. Bei einer Klassenfahrt nach Frankreich sei ein Schüler im Kofferraum eines privaten Pkw einer Lehrkraft transportiert worden. Und bei einem Johannisfeuer auf dem Schulgelände sei ein Kind in die Glut des Feuers gefallen und mit schweren Verbrennungen per Hubschrauber ins Krankenhaus geflogen worden.
Auch teilweise unausgebildete Lehrkräfte hätten eigenständig unterrichtet. All das deute auf ein strukturelles Problem hin, das sich durch den bloßen Austausch des Vorstands – den der Verein am 17.7.2026 vorgenommen hatte – nicht beheben lasse, so das Gericht.
Dem Eilverfahren waren zwischenzeitlich außergerichtliche Vergleichsgespräche vorausgegangen, die gescheitert sind. Im August hatte der Trägerverein seinen Antrag erweitert und neben dem Weiterbetrieb auch die vorläufige Weiterzahlung der bislang gewährten Landeszuschüsse verlangt. Das Gericht lehnte beides ab. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Trägerverein kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum VGH Baden-Württemberg einlegen. Die endgültige Entscheidung bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.
- Redaktion beck-aktuell, hg
- VG Freiburg
- Beschluss vom 02.09.2026
- 2 K 4239/26
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