Kosten einer IFG-Auskunft
Die Mindestgebühr gibt’s auch ohne Ermessen
Zehn Euro für eine Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz – muss die Behörde begründen, warum sie ausgerechnet diesen Betrag wählt? Nein, sagt das OVG Münster: Wer nur die Mindestgebühr ansetzt, braucht sein Ermessen gar nicht auszuüben.