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Kein Bleiberecht mehr

Rapper 18 Karat darf nach Portugal abgeschoben werden

Leitplanken für KI-unterstützte Justiz

Der wegen Drogenhandels verurteilte Deutschrapper 18 Karat verliert sein Freizügigkeitsrecht als EU-Bürger. Das OVG Münster hat am Montag seine Beschwerde im Eilverfahren zurückgewiesen. Auch der Verweis auf Familie und Kind half ihm nicht.

Der portugiesische Rapper darf nach Verbüßung seiner Strafe nach Portugal abgeschoben werden. Der 17. Senat des OVG Nordrhein-Westfalen hat am Montag die Beschwerde des Musikers gegen einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zurückgewiesen. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

18 Karat, mit bürgerlichem Namen Ivo Vieira Silva, war in jungen Jahren mit seiner Familie von Portugal nach Dortmund gezogen und wuchs dort auf. Das LG Dortmund hatte ihn wegen mehrerer Betäubungsmitteldelikte rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Er sitzt derzeit in Strafhaft. Die Stadt Dortmund stellte daraufhin unter Anordnung der sofortigen Vollziehung den Verlust seines unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechts fest, forderte ihn zur Ausreise auf und drohte die Abschiebung nach Portugal an.

Dagegen wandte sich der Musiker zunächst mit einem Eilantrag an das VG Gelsenkirchen, das den Antrag am 3. Juli ablehnte. Seine Beschwerde beim OVG blieb nun ebenfalls erfolglos.

Familie und gute Führung überzeugten OVG nicht

Der Rapper hatte unter anderem eingewandt, er habe Kontakt zu seiner Familie und einem noch sehr jungen Kind. Das reiche nach Auffassung des 17. Senats nicht aus, um die vom VG angenommene Gefahr weiterer erheblicher Straftaten infrage zu stellen.

Auch das Argument, von ihm gehe derzeit keine Gefahr aus, weil er inhaftiert sei und sich in der Haft gut führe, ließ das Gericht nicht gelten. Es sei nicht sicher, dass die Inhaftierung bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren fortbestehe. Zudem habe sich der Musiker nicht mit der Argumentation des VG auseinandergesetzt, wonach Wohlverhalten in der Haft nicht mit der notwendigen Sicherheit auf eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung schließen lasse.

Als EU-Bürger genießt der Portugiese grundsätzlich Freizügigkeit innerhalb der Union. Dieses Recht kann jedoch bei schwerwiegenden Straftaten entzogen werden, wenn von dem Betroffenen eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Mit der Entscheidung des OVG Münster (Beschluss vom 07.07.2026 - 17 B 784/26) ist der Eilrechtsschutz für den Rapper nun endgültig erschöpft. Über die Hauptsache muss noch entschieden werden.