Eltern unterliegen vor Gericht
Religiöser Heimunterricht zählt nicht als Schule
Die Schulpflicht kann nicht durch Heimunterricht der Kinder erfüllt werden - auch dann nicht, wenn die Eltern dabei von einem Verein unterstützt werden, sagt das VG Münster. Der behördlichen Aufforderung, ihr Kind an einer richtigen Schule anzumelden, müssen die Eltern daher folgen.