Verfassungsviertelstunde

Zitiervorschlag
Dr. Monika Spiekermann; Christian Tischner: Verfassungsviertelstunde. beck-aktuell, 08.07.2026 (abgerufen am: 08.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201486)
Eigenständiger Politik- oder Sozialkundeunterricht setzt häufig erst ab der Sekundarstufe I ein. In Thüringen ist aus der Überzeugung, dass die Auseinandersetzung mit den Verfassungswerten einen festen und früheren Platz im schulischen Alltag haben sollte, die sogenannte Verfassungsviertelstunde entstanden.
Sie soll Schülerinnen und Schülern regelmäßig Raum bieten, über demokratische Grundprinzipien, Rechte und gesellschaftliches Zusammenleben ins Gespräch zu kommen. Wir haben uns mit dem thüringischen Kultusminister Christian Tischner über das Konzept unterhalten und darüber, was 15 Minuten pro Woche in Sachen Demokratiebildung leisten können.
NJW: Was genau ist die Verfassungsviertelstunde? An welchen Schulen und ab welcher Klassenstufe wird sie durchgeführt?
Tischner: Die Verfassungsviertelstunde ist ein Baustein der politisch-demokratischen Bildung in Thüringen. Sie wurde zum zweiten Schulhalbjahr 2025/2026 zunächst an 22 Pilotschulen eingeführt und wird nun schrittweise ausgeweitet. Schülerinnen und Schüler setzen sich dabei regelmäßig mit Grundrechten, demokratischen Prinzipien und aktuellen gesellschaftlichen Fragen auseinander.
NJW: Welche Ziele verfolgen Sie mit dem Projekt?
Tischner: Mit der Verfassungsviertelstunde wollen wir erreichen, dass politische Bildung früher und auf einem reflektierten, fachdidaktisch fundierten Niveau einsetzt. Deshalb sollten Schülerinnen und Schüler frühzeitig die Grundlagen, Werte und Stärken unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung kennenlernen. Die Viertelstunde soll junge Menschen dazu befähigen, demokratische Prinzipien kritisch und eigenständig zu reflektieren. Sie sollen verstehen, warum Demokratie und Rechtsstaatlichkeit tragende Grundlagen unseres Zusammenlebens sind und wie die Thüringer Verfassung Freiheit, Vielfalt und gleiche Rechte für alle gewährleistet.
NJW: Was können Sie uns zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Projekts sagen? Oder anders gefragt: Woraus ergibt sich die Verpflichtung der Schulen, junge Menschen in Sachen Demokratie zu unterrichten?
Tischner: Den rechtlichen Rahmen bildet einerseits der Beutelsbacher Konsens, der für alle Lehrkräfte gilt. Er formuliert im Kern drei Grundsätze: Das Überwältigungsverbot, das Kontroversitätsgebot und die Schülerorientierung. Darüber hinaus gilt das Thüringer Schulgesetz, da im Speziellen das Ausgewogenheitsgebot (§ 34 II 4 ThürSchulG), das nochmal formuliert, dass einseitige Unterrichtung unzulässig ist, dass Lehrkräfte ihre persönliche Meinung äußern dürfen, aber zu einer ausgewogenen Darstellung verpflichtet sind. Wichtig ist mir zu betonen: Es gilt ein parteipolitisches Neutralitätsgebot in unseren Schulen. Neutralität bedeutet aber keine Wertneutralität. Lehrkräfte handeln auf dem Fundament der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und benennen menschenverachtende und demokratiefeindliche Positionen. Die Verfassungsviertelstunde ist diskussions- und reflexionsorientiert, arbeitet mit partizipativen Methoden und ist fachunabhängig umsetzbar. Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit. Demokratie muss gelebt und sie muss auch geübt werden. Gerade in Zeiten, die stark von Algorithmen bestimmt werden, ist das eigene Training der Meinungsbildung und auch das Aushalten widerstreitender Positionen aus meiner Sicht ganz essentiell für junge Menschen.
NJW: Können Sie uns anhand eines Beispiels, etwa der Verfassungsviertelstunde, die Sie selbst im Januar abgehalten haben, erläutern, wie diese 15 Minuten ablaufen können?
Tischner: Inhaltlich orientiert sich das Format an aktuellen gesellschaftlichen Fragestellungen und an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler. Im Mittelpunkt stehen Themen wie Grundrechte im Alltag – etwa Meinungsfreiheit oder Gleichberechtigung –, demokratische Strukturen in Thüringen, Möglichkeiten der politischen Partizipation und des Engagements, Fragen der digitalen Öffentlichkeit wie der Umgang mit Social Media und Fake News sowie Aspekte von Erinnerungskultur und Menschenrechten. Die Erfahrung der vergangenen Monate zeigt, dass Schülerinnen und Schüler gerne und immer wieder selbst Themen einbringen, gerade solche, die über Social Media in ihre Lebenswelt dringen und sie beschäftigen. Die Fußballweltmeisterschaft gibt viele aktuelle Diskussionsanlässe, auch die Wiedereinführung der Wehrpflicht war ein Thema, das Schülerinnen und Schüler weit über den Sozialkundeunterricht hinaus stark beschäftigt hat und noch immer beschäftigt, genauso wie die Debatte um den Schutz von Kindern und Jugendlichen in sozialen Netzwerken, die derzeit auf mehreren Ebenen und bis in das Europäische Parlament hinein diskutiert wird.
NJW: Die Verfassungsviertelstunde ersetze keine umfassende politische Bildung, heißt es von Kritikern des Projekts. Außerdem seien viele Lehrkräfte damit überfordert, weil nicht dafür ausgebildet. Was entgegnen Sie hierauf?
Tischner: Die Verfassungsviertelstunde ersetzt keine umfassende politische Bildung, kann sie aber sinnvoll ergänzen. Wertebasierte Diskussionen stärken die Fähigkeit, unterschiedliche Perspektiven auszuhalten, Argumente kritisch zu prüfen und vereinfachende oder polarisierende Narrative zu hinterfragen. Wer die Grundlagen und Schutzmechanismen unserer Verfassung versteht, erkennt schneller, wenn demokratische Prinzipien in Frage gestellt werden. Demokratiebildung ist in Thüringen eine Querschnittsaufgabe. Gleichzeitig wollen wir Lehrkräfte befähigen und ermutigen, diese Aufgabe wahrzunehmen. Deshalb begleiten wir die Einführung der Verfassungsviertelstunde mit umfassenden Fortbildungsangeboten. Zum Auftakt gab es für alle Schulen eine gemeinsame Veranstaltung zu den Grundlagen, dem Beutelsbacher Konsens, politischen Urteilskriterien und den Gelingensbedingungen eines solchen Projekts. Weitere Angebote befassen sich unter anderem mit rassismuskritischer Bildungsarbeit oder dem Umgang mit Populismus und Verschwörungserzählungen im Unterricht. Austauschtreffen helfen dabei, Erfahrungen schulübergreifend zu teilen. Langfristig soll auch ein gemeinsamer Materialpool für alle Schulen entstehen. Sprich: wir unterstützen und begleiten die Lehrkräfte intensiv, weil wir davon überzeugt sind, dass es dieses Format braucht und wir wollen es gemeinsam mit der Basis entwickeln. Daher starten wir auch nicht mit verpflichtender Einführung an allen Schulen, sondern rollen Erfahrungen mit Pilotschulen langsam aber stetig landesweit aus und werden dabei eng begleitet von wissenschaftlichen Erfahrungen und Erkenntnissen.
NJW: Was können 15 Minuten pro Woche in Sachen Demokratiebildung gerade angesichts des Erstarkens extremistischer Kräfte realistischerweise leisten?
Tischner: Ich bin selbst Sozialkunde- und Geschichtslehrer und weiß aus der Praxis: Entscheidend ist nicht, ob eine Diskussion exakt 15 Minuten dauert, sondern dass sie überhaupt regelmäßig Raum hat. Die Verfassungsviertelstunde ist deshalb kein starres Zeitkorsett, sondern ein verbindlicher Impuls, aktuelle gesellschaftliche und politische Fragen altersgerecht aufzugreifen. Gerade angesichts des Erstarkens extremistischer Kräfte können diese regelmäßigen Gesprächsanlässe viel bewirken. Demokratie lernt man nicht durch reine Theorie, sondern durch kontinuierliche Auseinandersetzung: Argumente prüfen, unterschiedliche Positionen aushalten, Fakten von Behauptungen unterscheiden und lernen, respektvoll zu streiten. In der Grundschule können dafür schon kurze Gesprächsphasen sinnvoll sein, während in der Oberstufe aus einer Verfassungsstunde problemlos eine intensive Diskussion über eine ganze Unterrichtsstunde werden kann. Die 15 Minuten sind daher als Mindestimpuls zu verstehen. Lehrkräfte können Diskussionen vertiefen, in den Fachunterricht überführen oder mehrere Einheiten bündeln. Der eigentliche Wert liegt darin, dass demokratische Debatten einen festen Platz im Schulalltag erhalten.
Dieser Text stammt aus Heft 27/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.
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Dr. Monika Spiekermann; Christian Tischner: Verfassungsviertelstunde. beck-aktuell, 08.07.2026 (abgerufen am: 08.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201486)



