Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
Volksbegehren gescheitert

Verkehrswendegesetz in Hessen kommt nicht

Hessische Flagge im Wind
Staatsgerichtshof bestätigt Aus für Volksbegehren © rarrarorro / Adobe Stock

Mehr Radwege, besserer ÖPNV, sichere Schulwege – ein breites Bündnis wollte die Verkehrswende in Hessen per Volksbegehren durchsetzen. Der Staatsgerichtshof sagt: Der Gesetzentwurf greift in Bundeskompetenzen ein und ist verfassungswidrig.

Der StGH Hessen hat am Mittwoch das endgültige Aus für das Volksbegehren "Verkehrswende in Hessen" besiegelt. Die Landesregierung habe die Zulassung zu Recht versagt, entschied das Gericht. Der zugrundeliegende Gesetzentwurf verstoße in mehreren Punkten gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes (Urteil vom 15.7.2026 – P.St. 2898).

Das Bündnis "Verkehrswende Hessen", ein Zusammenschluss mehrerer Verkehrs-, Umwelt- und Sozialverbände, hatte 2022 rund 70.000 Unterschriften für ein hessisches Verkehrswendegesetz gesammelt. Gefordert wurden unter anderem mehr Radwege, breitere Gehwege, ein flächendeckendes ÖPNV-Netz mit kürzeren Fahrzeiten und mehr Sicherheit auf Schulwegen. Die damalige schwarz-grüne Landesregierung lehnte die Zulassung des Volksbegehrens jedoch als verfassungswidrig ab. Dagegen legten die Vertrauenspersonen des Begehrens Beschwerde beim StGH ein.

Land griff in Bundeskompetenz ein

Der StGH gab nun der Landesregierung Recht. Der Gesetzentwurf enthalte Regelungen, für die dem Landesgesetzgeber die Kompetenz evident fehle, erklärte Gerichtspräsident Wilhelm Wolf bei der Urteilsverkündung. Das betreffe zum einen Vorschriften im Bereich des Straßenverkehrsrechts, für das der Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz besitze. Zum anderen greife der Entwurf in die ausschließliche Bundeskompetenz für das Schienennetz der Bundeseisenbahnen ein – etwa mit der Forderung, Schienenwege zu elektrifizieren.

Auch eine teilweise Zulassung des Volksbegehrens – nur für jene Teile, die in die Landeskompetenz fallen – komme nicht in Betracht. Eine solche Teilzulassung sei nur möglich, wenn der verbleibende Entwurf zweifelsfrei noch vom Willen aller Unterzeichner getragen werde. Das lasse sich nur bei gänzlich untergeordneten oder redaktionellen Punkten annehmen, nicht aber bei den hier beanstandeten Kernregelungen.

Bündnis sieht „Teilerfolg"

Bündnis-Sprecher Stephan Voeth nannte das Urteil eine Enttäuschung, zeigte sich aber nicht entmutigt. Man wolle nun daran arbeiten, dass die Forderungen in laufende Gesetzgebungsverfahren einfließen. Die Ziele der sozial-ökologischen Verkehrswende seien erstrebenswerter denn je. 

Als Teilerfolg wertet das Bündnis, dass die damalige schwarz-grüne Koalition 2023 das Hessische Nahmobilitätsgesetz verabschiedet hatte, das Elemente des Verkehrswendegesetzes aufgriff. Die Grünen, inzwischen in der Opposition, kritisierten allerdings, die amtierende schwarz-rote Landesregierung habe viele der beschlossenen Maßnahmen wieder zurückgenommen.