VGH Kassel
Begründung für Bürgerbegehren zur Abschaffung des hauptamtlichen ersten Stadtrats in Oestrich-Winkel irreführend
Die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens "über den Verzicht auf die hauptamtliche/n Erste/n Stadträtin/Stadtrat in der Stadt Oestrich-Winkel" haben eine Niederlage erlitten. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigte in zweiter Instanz die Ablehnung ihres Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, weil die vorgelegte Begründung ihres Bürgerbegehrens zumindest irreführend sei. Daher ist die Stadt Oestrich-Winkel nunmehr nicht daran gehindert, das Stellenbesetzungsverfahren für die Wahl eines hauptamtlichen Ersten Stadtrats fortzuführen (Beschluss vom 21.01.2020, Az.: 8 B 2370/19, rechtskräftig).