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Bürgerbegehren

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Wozu soll München verpflichtet werden? Bürgerbegehren "HochhausSTOP" zu unbestimmt

Wozu soll München verpflichtet werden? Bürgerbegehren "HochhausSTOP" zu unbestimmt

In München ist das Bürgerbegehren "HochhausSTOP" vorerst gescheitert. Ein Bürgerentscheid wird nicht stattfinden. Der Grund: Die Frage, die den Münchnern und Münchnerinnen zur Abstimmung gestellt werden sollte, war zu unbestimmt.

Fußgängerzone in Köln voraussichtlich rechtswidrig
Deutzer Freiheit

Fußgängerzone in Köln voraussichtlich rechtswidrig

Auf der Deutzer Freiheit in Köln dürfen wieder Autos fahren. Die Ausweisung als Fußgängerzone ist voraussichtlich rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht Köln. Das Projekt sollte der Lebensqualität der Anwohner und dem Klimaschutz dienen. Für eine Verkehrsbeschränkung bedürfe es aber einer qualifizierten Gefahrenlage, so das Gericht.

Unzulässiges Bürgerbegehren gegen Einführung wiederkehrender Beiträge für Verkehrsanlagen-Ausbau

Unzulässiges Bürgerbegehren gegen Einführung wiederkehrender Beiträge für Verkehrsanlagen-Ausbau

Das Verwaltungsgericht Trier hat ein Bürgerbegehren für unzulässig erachtet, das sich gegen die Einführung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Züsch richtete. Die Begründung des Begehrens auf den Unterschriftenlisten genüge nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen, so das VG.

Bürgerbegehren für bezahlbaren Wohnraum unzulässig

Bürgerbegehren für bezahlbaren Wohnraum unzulässig

Das Bürgerbegehren für bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt am Main ist nicht zulässig. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat den zugrundeliegenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, mit dem das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt und die Durchführung eines Bürgerentscheids abgelehnt wurde, für rechtmäßig erachtet. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Formulierungen und Fragestellungen in dem Bürgerbegehren nicht hinreichend bestimmt seien.

Bürgerbegehren zum Freibad Wittlich unzulässig

Bürgerbegehren zum Freibad Wittlich unzulässig

Das Bürgerbegehren "Rettet das Freibad Wittlich" zur Erhaltung der dortigen Freibadbecken ist unzulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden und eine Klage der Bürgerinitiative abgewiesen. Die zur Abstimmung gestellte Frage sei weder hinreichend bestimmt noch einer abschließenden Entscheidung zugänglich, so das VG.

Volksinitiative zu "Regionalplanung Wind" unzulässig

Volksinitiative zu "Regionalplanung Wind" unzulässig

Die Volksinitiative "Für die Durchsetzung des Bürgerwillens bei der Regionalplanung Wind" ist unzulässig. Das Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein hat einstimmig festgestellt, dass der Gesetzentwurf der Volksinitiative gegen das Rechtsstaatsgebot und damit gegen Art. 48 Abs. 1 Satz 2 der Landesverfassung verstößt.

Kein Eilrechtsschutz gegen durchgeführten Bürgerentscheid

Kein Eilrechtsschutz gegen durchgeführten Bürgerentscheid

Bürger können einen durchgeführten Bürgerentscheid nicht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes angreifen. Sie seien letztlich auch nicht klagebefugt, da sie kein subjektives Recht auf ordnungsgemäße Durchführung des Bürgerentscheids hätten, entschied das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in Schleswig.

Begründung für Bürgerbegehren zur Abschaffung des hauptamtlichen ersten Stadtrats in Oestrich-Winkel irreführend
VGH Kassel

Begründung für Bürgerbegehren zur Abschaffung des hauptamtlichen ersten Stadtrats in Oestrich-Winkel irreführend

Die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens "über den Verzicht auf die hauptamtliche/n Erste/n Stadträtin/Stadtrat in der Stadt Oestrich-Winkel" haben eine Niederlage erlitten. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigte in zweiter Instanz die Ablehnung ihres Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, weil die vorgelegte Begründung ihres Bürgerbegehrens zumindest irreführend sei. Daher ist die Stadt Oestrich-Winkel nunmehr nicht daran gehindert, das Stellenbesetzungsverfahren für die Wahl eines hauptamtlichen Ersten Stadtrats fortzuführen (Beschluss vom 21.01.2020, Az.: 8 B 2370/19, rechtskräftig).

Volksbegehren zur Begrenzung des Flächenverbrauchs unzulässig
VerfGH Bayern

Volksbegehren zur Begrenzung des Flächenverbrauchs unzulässig

Das Volksbegehren "Damit Bayern Heimat bleibt – Betonflut eindämmen" zur Einführung einer verbindlichen Höchstgrenze für den Flächenverbrauch in Bayern ist unzulässig. Dies hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof am 17.07.2018 entschieden. Der Gesetzentwurf selbst hätte die Kriterien über die Aufteilung des zulässigen Flächenverbrauchs auf die verschiedenen Planungsträger enthalten müssen, da es sich dabei um wesentliche, vom Gesetzgeber selbst zu treffende Entscheidungen handele (Az.: Vf. 28-IX-18).

Bundesrat begrüßt Reform der Europäischen Bürgerinitiative

Bundesrat begrüßt Reform der Europäischen Bürgerinitiative

Die Reform der Europäischen Bürgerinitiative stößt beim Bundesrat grundsätzlich auf Zustimmung. Angesichts der geringen Anzahl erfolgreicher Initiativen sei es dringend erforderlich, dass Instrument attraktiver und wirksamer zu gestalten, heißt es in seiner Stellungnahme vom 03.11.2017 (BR-Drs. 633/17 (B)) zu dem Verordnungsvorschlag der Kommission (BR-Drs. 633/17). Denn die Europäische Bürgerinitiative könne die Demokratie und Verbundenheit in der EU wesentlich stärken. In einigen Aspekten sieht der Bundesrat an dem Verordnungsvorschlag allerdings noch Überarbeitungsbedarf.