Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
Auch Anwälte brauchen Erholung

Im Urlaub zu arbeiten, ist ein Warnsignal!

Ein Mann sitzt mit Laptop unter einem Schirm am Strand
Produktiv geht anders © Von F8 \ Suport Ukraine / Adobe Stock

Wer im Urlaub arbeitet, gilt in vielen Kanzleien noch immer als besonders engagiert. Dennis Hillemann hält das für einen Irrweg. Warum ständige Erreichbarkeit ein Warnsignal ist und echte Erholung zur professionellen Verantwortung gehört.

"Ich habe im Urlaub nur gearbeitet." Super. Jetzt weißt Du, wie man Urlaub nicht macht. Jedes Jahr dasselbe Ritual: Anfang August erzählt beim ersten Kaffee in der Kanzlei früher oder später ein Kollege mit dem stolzen Blick eines Weltrekordlers, wie er zwischen Sonnencreme und Aperol Spritz noch flink ein Gutachten fertiggemacht hat. Am Strand in Kroatien, Meerblick inklusive. Alle hören zu – manche nicken anerkennend, andere stöhnen leise. Doch keiner sagt es laut: Im Urlaub zu arbeiten, ist keine Trophäe, sondern ein Warnsignal.

Ich arbeite seit Jahren in einer Großkanzlei. Ich kenne den Druck, und ich weiß, dass vielen Mandantinnen und Mandanten die Urlaubspläne ihrer Anwältinnen und Anwälte egal sind. Ja, auch ich checke im Urlaub manchmal meine Mails – fünf Minuten täglich, damit ich weiß, dass im Team alles rundläuft. Das nenne ich Verantwortung. Aber das ist grundverschieden von Kolleginnen und Kollegen, die jeden Morgen um sechs den Laptop hochfahren und abends der Familie erklären, man müsse "nur noch kurz" telefonieren. Spoiler: Es war nie "kurz".

Erschöpfung als Leistungsnachweis

Was mich wirklich stört, ist die Inszenierung. Kolleginnen und Kollegen präsentieren diese Geschichten, als wären sie Auszeichnungen und in der Erwartung, dafür gefeiert zu werden. In vielen Kanzleien gilt Erschöpfung auch tatsächlich als Leistungsnachweis: Wer am meisten leidet, muss am wichtigsten sein. Wer im Urlaub arbeitet, ist unersetzlich. Wer abschaltet, ist verzichtbar.

Jahrelang habe ich das selbst gelebt. Als junger Anwalt glaubte ich, ständige Erreichbarkeit mache mich besonders. Ich dachte, das wird honoriert und irgendwann belohnt. Tatsächlich aber wurde die ständige Erreichbarkeit zur Norm, statt zum Bonus. Und als ich Grenzen setzte, galt das als sinkendes Engagement. Dieses Muster wiederholt sich, bis wir es bewusst durchbrechen.

Das Problem sind nicht einzelne Kolleginnen und Kollegen, die im Urlaub arbeiten. Es ist das System, das dieses Verhalten erzeugt: Kanzleien, die Urlaubsvertretungen schlampig handhaben. Partnerinnen und Partner, die nie abschalten und so den Standard vorgeben. Bewertungssysteme, die Verfügbarkeit statt Ergebnis messen. Mandate, in denen nur eine Person das Wissen hat und ihr Urlaub zum Risiko wird. Diese Art der Arbeitsorganisation wird nicht durch Naturgesetze vorgegeben. Es handelt sich dabei um Management-Entscheidungen – und sie lassen sich ändern.

Urlaub ist kein nettes Extra

Urlaub ist keine Belohnung, kein nettes Extra. Er ist eine Voraussetzung, um den Job als Anwältin oder Anwalt gut zu machen. Unser Beruf lebt von Konzentration, Urteilsvermögen und einem klaren Kopf. Dauerhafte Arbeit ohne echte Erholung macht nicht belastbarer, sondern stumpfer. Die ersten Fehler schleichen sich leise ein: die fehlende Idee in einer Verhandlung, der Einwand, der einem nicht mehr einfällt, die übersehene Strategie. Mandantinnen und Mandanten merken es nicht sofort – aber irgendwann.

Wer glaubt, dauerhafte Erreichbarkeit sei der Schlüssel zur Partnerschaft, liegt falsch. Es ist der direkte Weg in den Burnout oder in ein Arbeitsverhältnis, das von Ausnutzung geprägt ist. Ich habe Kolleginnen und Kollegen erlebt, die jahrelang stolz auf ihre Erreichbarkeit waren und dann eines Tages zusammenbrachen, weil sich hundert kleine Grenzüberschreitungen aufsummierten.

Ein Grund für vorsichtigen Optimismus ist die neue Generation von Anwältinnen und Anwälten. Das Klischee, dass die Gen Z faul und nicht belastbar sei, ist dabei falsch. Die jüngere Generation fragt aber aktiv: Warum soll ich erreichbar sein, wenn es keine Vertretung gibt? Warum wird mein Urlaub genehmigt, aber nicht geschützt? Warum bewundern wir Urlaubsarbeit? Diese Fragen sind unbequem, aber nötig. Kanzleien, die sie ernst nehmen, werden die besten Talente halten. Alle anderen werden sich in ein paar Jahren wundern, warum ihre Spitzenkräfte weg sind.

Was Kanzleien konkret tun können

  1.  Urlaubsvertretungen als Teil der Mandatsorganisation begreifen, nicht als lästige Formalität. Läuft ein Mandat nicht zwei Wochen ohne eine bestimmte Person, haben Sie ein Organisationsproblem. 

  2. Partnerinnen und Partner müssen mit gutem Beispiel vorangehen: Wer vom Team verlangt, abzuschalten, darf selbst nicht nachts nach dem Strandtag Mails beantworten. 

  3. Verfügbarkeit nicht mit Leistung verwechseln. Die besten Anwältinnen und Anwälte sind nie die, die immer erreichbar sind, sondern die, die erholt gute Arbeit leisten. 

  4. Eine Kultur etablieren, in der niemand sich rechtfertigen muss, zwei Wochen nicht erreichbar gewesen zu sein. Das muss die Normalität sein, keine Ausnahme.

Die stärksten Anwältinnen und Anwälte kehren nicht mit Heldengeschichten aus dem Urlaub zurück, sondern mit Abstand, Klarheit und Energie – genau das, was Mandantinnen und Mandanten verdienen. Sie haben nicht im Urlaub über Fristen gegrübelt und sind trotzdem am ersten Tag die Besten im Raum. Also: Wer diesen Sommer wirklich losgelassen hat, dem sage ich ohne Ironie: Gut gemacht. Das war die klügere Wahl. Und wer es dieses Mal nicht geschafft hat – nächstes Jahr gibt es eine neue Chance. Aber nur, wenn wir als Anwaltschaft aufhören, das Falsche zu feiern.