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Reform des Strafvollzuggesetzes

Bayern reagiert auf Folterskandal in der JVA Augsburg

Stacheldraht und Wand eines JVA-Gebäudes
Die Reform soll strukturellen Problemen im bayrischen Strafvollzug entgegenwirken © Sinuswelle / Adobe Stock

Das Leitungsteam der JVA Augsburg soll über Jahre hinweg Insassen missbraucht und gefoltert haben. Der Vorfall entwickelte sich zu einem der größten Justizskandale bundesweit, nun reagiert Bayern mit einem Gesetzespaket, damit "Vorfälle wie Gablingen sich nicht wiederholen".

Im Oktober 2024 erschütterten schwere Vorwürfe gegen die Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen das Land: Über Jahre hinweg sollen Mitarbeitende der Anstalt Insassen gefoltert, schikaniert und körperlich misshandelt haben. Gefangene sollen mitunter tagelang nackt und ohne jegliche Ausstattung in besonders gesicherten Hafträumen (kurz: bgH) eingesperrt worden sein, die eigentlich nur in Ausnahmesituationen als ultima ratio genutzt werden sollen, etwa wenn Gefangene eine Gefahr für sich oder für andere darstellen. 

Die damalige stellvertretende Anstaltsleiterin soll die bgH bewusst missbräuchlich, zu oft oder zu lange mit Häftlingen belegt haben, die JVA-Leiterin soll dies gewusst und sie dabei unterstützt haben.
Anfang dieses Jahres erhob die Staatsanwaltschaft Augsburg Anklage gegen die frühere JVA Leiterin, ihre Stellvertreterin sowie elf weitere Bedienstete wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und gefährlicher Körperverletzung im Amt.

"Vorfälle wie Gablingen dürfen sich nicht wiederholen"

Das bayerische Justizministerium reagierte im Januar 2025 mit einem umfassenden Maßnahmenpaket zu wesentlichen Änderungen im Strafvollzugsgesetz, nun wurde der Gesetzentwurf einstimmig vom bayerischen Landtag beschlossen. 

Bayerns Justizminister Georg Eisenach erklärte dazu: "Vorfälle wie in Gablingen dürfen sich nicht wiederholen. Das Gesetz leistet hierzu einen wesentlichen Beitrag." 

Richtervorbehalt vor bgH-Unterbringungen ab 72 Stunden

Im Zentrum der Änderungen steht die Einführung eines Richtervorbehalts für bgH-Unterbringungen, die mehr als 72 Stunden andauern. Eisenreich betonte, dass es sich bei der Unterbringung in bgH um einen äußerst grundrechtssensiblen Bereich handle. In dem Zusammenhang sei eine Kontrollinstanz zur Überprüfung der angeordneten Maßnahmen notwendig. Durch den Richtervorbehalt soll ein Missbrauch der bgH-Unterbringungen, so wie er in Gablingen stattfand, künftig verhindert werden.

Außerdem wurden die Gründe für die Anordnung einer bgH-Unterbringung begrenzt. Die Flucht- und Befreiungsgefahr wird künftig etwa kein Grund mehr sein. Hiergegen stünden mildere Mittel zur Verfügung.

Recht auf Kontakt zum Verteidiger bei bgH-Unterbringung

Außerdem ist das Recht von Gefangenen, während einer bgH-Unterbringung ihre Verteidigung zu informieren, um eine gerichtliche Überprüfung zu veranlassen, nun auch ausdrücklich im Gesetz verankert.

Als milderes Mittel zur bgH-Unterbringung wurde darüber hinaus eine neue Kategorie "besondere Schutzräume" geschaffen. Im Zuge einer Pilotierung wurde im Februar 2026 in Gablingen etwa ein Suizidpräventionshaftraum eingerichtet. Schließlich hat das Justizministerium die baulichen Vorgaben für den Bau von bgH hinsichtlich Lage, Größe, Bodenbelag, Wänden und Fenstern überarbeitet und verbessert. Das Gesetzespaket tritt am 15. September 2026 in Kraft.