Raser darf in den Kosovo abgeschoben werden

Zitiervorschlag
Raser darf in den Kosovo abgeschoben werden. beck-aktuell, 20.05.2026 (abgerufen am: 21.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/198371)
Ein 28-jähriger Mann, der zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war, weil er bei einem illegalen Autorennen eine Frau getötet hatte, darf abgeschoben werden.
Das OVG Münster bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Der Antragsteller habe den Beschluss des Verwaltungsgerichts lediglich hinsichtlich der derzeitigen Wiederholungsgefahr angegriffen. Dies genüge den prozessualen Anforderungen nicht (Beschluss vom 19. Mai 2026 – 18 B 385/26).
Ein Kosovare, der 2019 bei einem Autorennen an Ostern den Tod einer 43‑jährigen Frau verursacht hatte, ist mit seinem Versuch gescheitert, seine Abschiebung zu verhindern. Der Mann war wegen des tödlichen Rennens zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Stadt Duisburg verlängerte daraufhin seine Aufenthaltserlaubnis nicht und drohte ihm die Abschiebung in den Kosovo an. Gegen diese Entscheidung klagte der 28-Jährige zunächst vor dem VG Düsseldorf – ohne Erfolg: Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Ausweisung in einem Urteil und lehnte auch einen Antrag des Mannes auf Eilrechtsschutz ab.
Die Düsseldorfer Richterinnen und Richter argumentierten dabei einerseits mit der Wiederholungsgefahr und anderseits mit den Kosten, die den deutschen Behörden entstehen würden, wenn die Strafhaft des Mannes in Deutschland weiterhin vollzogen würde. Das VG betonte, dass der Sofortvollzug den Mann auch nicht zu schwer treffen würde, da er wegen des zu Recht abgelehnten Aufenthaltsantrags das Bundesgebiet ohnehin sofort verlassen müsse.
OVG Münster: Raser bezweifelt Kostenargument nicht
Auch in zweiter Instanz scheiterte der Mann nun: Der 18. Senat des OVG Münster verwarf seine Beschwerde gegen den Eilbeschluss als unzulässig. Der Kosovare habe in seiner Beschwerde nur die Einschätzung des VG Düsseldorf zur Wiederholungsgefahr angegriffen, nicht aber das zweite zentrale Argument: die Kosten des Strafvollzugs. Der allgemeine Hinweis auf den beim OVG Münster eingereichten Antrag auf Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil in der Hauptsache genüge nicht.
Somit bezweifle der Mann also nicht, dass die sofortige Ausweisung zumindest wegen der Kosten des Strafvollzugs gerechtfertigt sei, schlussfolgerte das OVG Münster. Auch die Annahme des VG Düsseldorf, er müsse ohnehin wegen der Ablehnung seiner Aufenthaltserlaubnis ausreisen, zog der Mann in seiner Beschwerde nicht in Zweifel. Damit genüge sein Eilantrag insgesamt nicht den formellen Anforderungen.
Der Beschluss des OVG Münster ist unanfechtbar.
- Redaktion beck-aktuell, sst
- OVG Münster
- Beschluss vom 19.05.2026
- 18 B 385/26
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Raser darf in den Kosovo abgeschoben werden. beck-aktuell, 20.05.2026 (abgerufen am: 21.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/198371)



