Ausreiseerklärung
Wer nicht unterschreibt, bleibt Person mit ungeklärter Identität
Wer eine für eine Abschiebung erforderliche Erklärung zur "freiwilligen" Ausreise verweigert, kann weiter als "Person mit ungeklärter Identität" geduldet werden. Das gilt laut BVerwG auch dann, wenn die Erklärung nicht dem tatsächlichen Willen entspräche.