Student darf bleiben
Aufenthaltstitel auch ohne vorgeschriebenes Präsenzstudium
Wenn ein Student aus Kenia sich für das Studium tatsächlich in Deutschland aufhält, ist dies ausreichend für eine Aufenthaltsgenehmigung, so das VG Berlin. Der Aufenthaltstitel dürfe nicht davon abhängig gemacht werden, dass das Studium zwingend in Präsenz erbracht werden muss.