Der Preis der Kandidatur

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Der Preis der Kandidatur. beck-aktuell, 17.09.2026 (abgerufen am: 18.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/205996)
Estlands Grüne konnten 2024 sieben Kandidaten nicht aufstellen – die Kaution, die jeder Bewerber hinterlegen muss, war zu hoch. Der EuGH zeigt dem Land Grenzen auf: Zweieinhalb Monatsgehälter schlössen Kleinparteien und Geringverdiener aus.
Der EuGH hat entschieden, dass Estlands Kautionsregelung für die Europawahl gegen Unionsrecht verstößt. Die finanzielle Hürde sei unverhältnismäßig hoch und geeignet, kleinere Parteien, neue Bewegungen und einkommensschwache Kandidaten von der Wahl fernzuhalten (Urteil vom 17.09.2026 - C-438/24).
4.100 Euro pro Kopf verlangt das estnische Recht von jedem, der bei der Europawahl antreten will. Zurück gibt es das Geld nur, wenn der Kandidat mindestens 5% der Stimmen erhält. Zum Vergleich: Für einen Sitz im nationalen Parlament wird nur ein Fünftel dieser Summe fällig – und ab 2% Stimmenanteil erhalten Parteien dort sogar einen staatlichen Zuschuss zu den Wahlkampfkosten. Bei der Europawahl fehlt ein solcher Ausgleich.
Die estnischen Grünen (Erakond Eestimaa Rohelised, EER) hatten für die Europawahl im Juni 2024 eine Liste mit neun Kandidaten eingereicht. Der Wahlausschuss registrierte nur zwei von ihnen – für die übrigen sieben hatte die Partei die Kaution nicht gezahlt. Die EER klagte, das estnische Oberste Gericht legte die Frage dem EuGH vor.
Zweieinhalb Monatsgehälter für ein Kreuzchen
Die Luxemburger Richter räumen ein, dass Kautionen kein grundsätzliches Problem darstellen. Mitgliedstaaten dürften Hürden aufstellen, um unseriöse Kandidaturen zu verhindern und den demokratischen Prozess vor Zersplitterung zu schützen. Solche Einschränkungen müssten jedoch verhältnismäßig bleiben und den Wesensgehalt des passiven Wahlrechts achten.
Die estnische Regelung scheitert nach Ansicht des Gerichtshofs an genau dieser Verhältnismäßigkeit. Die geforderte Kaution entspreche dem 2,6-Fachen des monatlichen Bruttomedianlohns. Hinzu komme, dass strenge Vorschriften die Parteienfinanzierung in Estland begrenzen. Die Kaution könne daher einen erheblichen Teil des Jahresbudgets einer Partei oder eines Kandidaten aufzehren.
Der EuGH warnt, eine derart hohe finanzielle Schwelle – auch in Verbindung mit der Fünf-Prozent-Hürde für die Rückerstattung – drohe Kandidaten von Minderheiten, junge politische Kräfte und einkommensschwache Bewerber systematisch auszuschließen. Das gefährde den politischen Pluralismus, den das Unionsrecht garantiere.
- Redaktion beck-aktuell, hg
- EuGH
- Urteil vom 17.09.2026
- C-438/24
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