B-Note

Zitiervorschlag
Markus Hartung: B-Note. beck-aktuell, 18.09.2026 (abgerufen am: 18.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206086)
Wer sich über den Stand der Dinge bei KI-halluzinierten Schriftsätzen informieren will, befragt die Datenbank von Damien Charlotin. Anfang September 2026 gab es gut 2.000 Entscheidungen weltweit, in denen Gerichte erfundene Zitate in Schriftsätzen festgestellt hatten.
Elf davon stammen aus Deutschland. Wöchentlich kommen neue hinzu.
Kalifornien hat daraus Konsequenzen gezogen. Ende August wurde einstimmig SB 574 verabschiedet, ein Gesetz, das nur noch der Unterzeichnung des Gouverneurs bedarf. Es schreibt Anwälten vor, wie sie mit generativer KI umzugehen haben: Sie dürfen KI verwenden, aber die „practice of law“ nicht an sie delegieren, müssen jede Fundstelle vor Einreichung selbst gelesen und geprüft haben, dürfen keine vertraulichen Mandatsdaten in öffentliche Systeme geben und müssen den KI-Einsatz gegenüber dem Gericht offenlegen. Was das Delegationsverbot genau erfasst, weiß niemand; die practice of law ist auch in Kalifornien nie definiert worden und umschreibt seit hundert Jahren ungefähr alles, was Anwälte tun. Das ist ein wunder Punkt. Bemerkenswert ist der Ansatz gleichwohl: Hier wird geregelt, wie Anwälte arbeiten müssen, und nicht nur, was sie zu unterlassen haben.
Bei uns gibt es so etwas nicht. Das Berufsrecht regelt zuverlässig die anwaltliche B-Note – Gewissenhaftigkeit im Beruf und außerhalb, Grundpflichten, Auftreten, Werbung, Umgang mit Kollegen und Gerichten usw. Zur A-Note, also zu dem, was der Anwalt seiner Mandantschaft an Leistung schuldet, schweigt es. Einzig § 11 BORA blickt auf das Mandat, aber auch nur auf Bearbeitungszeit und Unterrichtung: Verfahren, nicht Qualität.
Entsprechend fallen die Sanktionen aus. In den USA, in UK und in Australien können erfundene Entscheidungen die Karriere kosten – naming & shaming, Geldsanktionen, Verweisung an die Aufsicht, Zulassungsentzug. Das ist nicht bloße Empörung: Wo das Fallrecht Rechtsquelle ist, ist eine erfundene Entscheidung ein Angriff auf die Grundlage der Rechtsfindung, keine schlampige Fußnote. Bei uns gilt: iura novit curia. Die halluzinierte Fundstelle ist daher peinlich, aber folgenlos. Die berufsrechtliche Diskussion behandelt als Verhaltensfrage, was eine Leistungsfrage ist. Die Halluzination ist nur das Symptom. Sie macht sichtbar, dass jemand Leistung abgeliefert hat, die keine war – und dafür haben wir keine Kategorie.
Wie solche Schriftsätze aussehen, zeigt die Sozialgerichtsbarkeit. In Nordrhein-Westfalen sind die Eilverfahren 2025 um mehr als die Hälfte gestiegen, weil anwaltlich nicht vertretene Kläger ihre Schriftsätze von der KI schreiben lassen: lang, wirr, mit Zitaten, die es nicht gibt. Die Bürger helfen sich selbst.
Wer als Anwalt ungeprüfte KI-Schriftsätze einreicht, tut nichts anderes, nur in Robe und gegen Gebühren. Worin besteht dann der Unterschied? Wir sind Organe der Rechtspflege. Über Qualität sagt auch das nichts. Bleibt die A-Note. Sie ist das Einzige, was uns von der KI unterscheidet. Ausgerechnet dazu schweigt das Berufsrecht.
Dieser Text stammt aus Heft 38/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.
Zitiervorschlag
Markus Hartung: B-Note. beck-aktuell, 18.09.2026 (abgerufen am: 18.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206086)



