Abhängigkeiten professionell steuern

Zitiervorschlag
Tobias Freudenberg; Dr. Monika Spiekermann; Christian Ammer: Abhängigkeiten professionell steuern. beck-aktuell, 29.07.2026 (abgerufen am: 29.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/203001)
Das Anwaltsgeheimnis bildet die essenzielle Grundlage der Beziehung zwischen Anwalt und Mandant. Doch wie sicher ist es in Zeiten, in denen die digitale Infrastruktur von einigen wenigen, vornehmlich US-amerikanischen Unternehmen kontrolliert wird?
Diese und weitere Fragen haben wir mit dem IT-Experten Christian Ammer besprochen.
NJW: Auf dem Deutschen Anwaltstag wurde in der Festrede die digitale Souveränität der Anwaltschaft infrage gestellt, weil sie – wie fast alle – abhängig von US-amerikanischen Tech-Unternehmen ist. Dem kann man kaum widersprechen, oder?
Ammer: Der Beschreibung nicht, der Schlussfolgerung schon. Dass die Anwaltschaft in ihrer täglichen Arbeit von wenigen, überwiegend US-amerikanischen Anbietern abhängig ist, ist ein Fakt – aber kein besonderer der Anwaltschaft, sondern einer, der nahezu jede Branche betrifft. Kritisch sehe ich den Sprung von „abhängig“ zu „nicht souverän“. Souveränität bedeutet nicht Autarkie. Keines der großen, global aufgestellten europäischen Unternehmen kontrolliert seine gesamte IT selbst. Das gilt ebenso für Behörden und Institutionen wie die EU-Kommission. Die Warnung vor den Risiken ist berechtigt. Nur liegt die Antwort nicht darin, eine eigene Infrastruktur aufzubauen, sondern darin, die Abhängigkeit professionell zu steuern, das heißt vor allem, exakt zu wissen, wo man exponiert ist, was das im Ernstfall bedeutet und welche Handlungsoptionen sich einem bieten. Das ist weniger heroisch als der Ruf nach Unabhängigkeit, aber realistischer.
NJW: Setzt digitale Souveränität von Kanzleien die vollständige Kontrolle über ihre Daten und IT-Infrastruktur voraus?
Ammer: Nein, genau hier liegt das Missverständnis, denn vollständige Kontrolle ist weder erreichbar noch das eigentliche Ziel. Souveränität bedeutet in erster Linie Resilienz und Steuerungsfähigkeit. Dazu gehört Transparenz darüber, wo welche Daten liegen und wie kritisch sie sind, die Fähigkeit, für die wirklich sensiblen Teile wechseln oder aussteigen zu können sowie vertragliche und organisatorische Vorkehrungen dafür. Es geht um die Kontrolle über unternehmerische Entscheidungen, nicht um die Kontrolle über jeden einzelnen Server oder Datensatz. Eine Kanzlei, die genau weiß, wovon sie abhängt und wie sie im Störfall handeln würde, ist souveräner als eine, die alles selbst betreibt, aber ohne Plan.
NJW: Wie realistisch ist ein Verzicht auf Software von großen US-Anbietern?
Ammer: Mit den aktuell etablierten Arbeitsweisen ist das für die meisten Kanzleien nicht möglich. Vor allem sollte man sich aber überlegen, ob das wirklich ein sinnvolles Ziel ist. Die tägliche Arbeit läuft über Windows, Office 365, Cloud-Services, KI-Modelle und iOS. Mandanten werden in Zukunft noch viel mehr Kompatibilität zu ihrer eigenen Technologie erwarten. Es gibt derzeit keine Alternativen, um diese Integrationstiefe zu erreichen. Ein vollständiger Ausstieg wäre ein mehrjähriges Vorhaben mit enorm hohen Kosten und signifikanten Funktionseinbußen – für die meisten Häuser unverhältnismäßig. Realistisch ist daher eine Abstufung, bei der die Abhängigkeit dort reduziert wird, wo sie geschäftskritisch ist, und wo sie es nicht ist, als bewusst getragenes Risiko akzeptiert wird.
NJW: Trotzdem würden wir gern wissen, welche Alternativen zur Verfügung stehen.
Ammer: Die gibt es durchaus: europäische bzw. souveräne Cloud-Angebote, Kollaborationslösungen wie Nextcloud oder openDesk, europäische und quelloffene KI-Modelle sowie spezialisierte Legal-Tech-Anbieter mit Hosting in der EU. Allerdings sind diese in puncto Reife, Funktionsbreite und Bedienkomfort oft nicht auf Augenhöhe. Und eine Migration kostet Geld und Aufmerksamkeit: Lizenzen, Datenumzug, Schulung, Prozessanpassung und interner Kompetenzaufbau sind erforderlich. Deshalb halte ich auch nichts von einem pauschalen Umstieg.
NJW: Sondern?
Ammer: Sinnvoll ist ein abgestuftes Portfolio: Für die sensibelsten Daten sollte man erst einmal einen belastbaren Exit-Plan haben und gegebenenfalls noch eine europäische Option für einen späteren Umstieg. Für den Rest sollte man bewusst die Entscheidung treffen, bei einem großen Anbieter zu bleiben, der ein hohes eigenes Interesse daran hat, Sicherheit und Vertraulichkeit zu gewährleisten – allein schon, um sein Geschäft in Europa zu schützen. Souveränität gibt es nicht zum Nulltarif, aber man sollte sie auch nicht sofort teuer erkaufen wollen.
NJW: Was bedeutet die digitale Unsouveränität für die Unabhängigkeit des Berufsstands?
Ammer: Hier liegt der Kern der Debatte, denn anwaltliche Unabhängigkeit und Verschwiegenheit sind berufsrechtliche Grundpfeiler. Wenn die Werkzeuge, in denen Mandatsdaten gespeichert sind, von Dritten außerhalb der eigenen direkten Einflusssphäre kontrolliert werden, bleibt immer ein Restrisiko, das nicht nur technischer Natur ist: Fremdzugriff, plötzliche Nichtverfügbarkeit oder geänderte Bedingungen sind mögliche Folgen. Unabhängigkeit hat jedoch nie bedeutet, alles selbst zu machen. Schon vor der Zeit der Digitalisierung haben Anwälte Telefon, Post und externe Dienstleister genutzt. Die entscheidende Frage ist, ob der Berufsstand diese Abhängigkeit bewusst steuert oder – wie wir es derzeit erleben – eher hilflos in sie hineindriftet. Das eigentliche Problem ist also nicht die Technologie, sondern das zu geringe Verständnis und die fehlende Entscheidung darüber.
NJW: Die US-Regierung hat kürzlich mit einem Exportkontrollerlass dem KI-Unternehmen Anthropic die Freischaltung von zwei Modellen für Ausländer untersagt. Ist das aus Ihrer Sicht ein Präzedenzfall, der Zeit, dass solche Exportkontrollen als politisches und ökonomische Druckmittel eingesetzt werden können?
Ammer: Man sollte es ernst nehmen, aber nicht in Panik verfallen, dass das nun ständig passieren wird. Ein Großteil des Umsatzes der großen amerikanischen Tech-Unternehmen wird außerhalb der USA gemacht. Eine Regierung kann schon immer im Wege der Exportkontrolle in einen laufenden Dienst eingreifen. Dieses Instrument ist nicht neu, der Echtzeit-Eingriff in einen aktiven globalen Dienst hingegen schon. Im Kleinen, beispielsweise bei Verschlüsselungsthemen, gab es das auch schon an anderer Stelle. Ob daraus ein routinemäßiges politisch-ökonomisches Druckmittel wird, ist fraglich, aber wir haben nun gesehen, dass die Option existiert. Ganz nüchtern betrachtet muss man jedoch auch feststellen, dass dies nichts Neues ist: Ein Dienst, auf den man keinen Einfluss hat, kann seine Verfügbarkeit von außen ändern – aus Gründen, die mit der eigenen Arbeit nichts zu tun haben. Das gehört in die Risikoplanung. Die Wahrscheinlichkeit hierfür muss jeder in seinem Risk Assessment selbst einschätzen.
NJW: Welche Szenarien könnten Kanzleien gefährlich werden?
Ammer: Ich sehe vor allem drei Muster, die alle nichts mit Sabotage zu tun haben, sondern mit Einflussverlust: Erstens die plötzliche Nichtverfügbarkeit eines zentralen Dienstes – sei es regulatorisch, geopolitisch bedingt oder durch eine Entscheidung des Anbieters – mitten in einem wichtigen Mandat. Zweitens die Vertrags- und Preismacht: Wer stark abhängig ist, kann geänderten Konditionen wenig entgegensetzen – ein klassischer Lock-in. Drittens Funktions- oder Konditionsänderungen. Ein Feature, auf das man Prozesse aufgebaut hat, wird umgestellt oder eingestellt. Bei KI kommt hinzu, dass ein Modellwechsel oder -entzug die Arbeitsergebnisse selbst verändert. Der gemeinsame Nenner ist nicht der böswillige Anbieter, sondern der Verlust an Einfluss über Dinge, auf die sich die Mandatsarbeit stützt. Andere würden in diesem Zusammenhang noch den CLOUD Act erwähnen. In der Praxis stellt dies jedoch bisher kaum ein akutes Risiko dar. Natürlich ist es ein Punkt, den man kennen und einordnen muss.
NJW: Wo sehen Sie die größten Gefahren für die digitale Souveränität von Kanzleien?
Ammer: Die größte Gefahr für Kanzleien ist weder technischer Natur noch geht sie von den US-Anbietern aus, sondern sie liegt im Inneren: In der Regel gibt es keinen Verantwortlichen für dieses Thema. Technologieentscheidungen werden in Kanzleien häufig partnerweise und anlassbezogen getroffen, ohne dass das Gesamtbild der Abhängigkeiten berücksichtigt wird. So sammelt sich ein Klumpenrisiko an, das niemand überblickt. Hinzu kommen eine hohe individuelle Autonomie, eine geringe Neigung zur Standardisierung und ein Thema, das zwischen (oft externer) IT, Partnerschaft und Operations sitzt, ohne dass klar ist, wer eigentlich was entscheidet. Das externe Risiko ist real, aber gefährlich wird es vor allem, weil es intern niemand steuert. Genau deshalb ist digitale Souveränität für mich zuerst eine Führungs- und Governance-Frage und erst danach eine technische.
NJW: Gibt es spezielle Herausforderungen für die digitale Souveränität durch den zunehmenden Einsatz von KI in Kanzleien?
Ammer: Ja, sie verschärfen die Frage eher, als dass sie sie zu einem Sonderfall machen. Auch wenn es oft anders betrachtet wird: KI ist kein normales Softwareprojekt. Bei umfassender Anwendung berührt es gleichzeitig Qualität, Haftung, Mandatsarbeit und Verschwiegenheit. Mandatsdaten fließen in Modelle und Dienste, deren Verarbeitung sich nicht vollständig nachvollziehen lässt. Anders als bei klassischer Software sind KI-Ergebnisse zudem nicht stabil: Ein Modell kann aktualisiert, kompromittiert, eingeschränkt oder entzogen werden, wodurch sich die Reproduzierbarkeit und Qualität verändern. Die Anbieterkonzentration ist bei den führenden Modellen noch höher als bei klassischer Software. Der Druck, KI schnell einzuführen, ist groß. Dadurch erhöht sich die Gefahr, Abhängigkeiten einzugehen, die man nicht zu Ende gedacht hat. Zugespitzt lässt sich sagen: KI ist dort am nützlichsten, wo die Daten am sensibelsten sind. Genau deshalb ist die Souveränitätsfrage hier so wichtig.
NJW: Welche Maßnahmen empfehlen Sie Kanzleien mit Blick auf digitale Souveränität?
Ammer: Es braucht weniger abstrakte Grundsatzdebatte und mehr konkrete Steuerungsfähigkeit. Dazu gehört:
1. Transparenz schaffen: Eine belastbare Übersicht zeigen, von welchen Diensten man abhängt, welche Daten dort liegen und wie kritisch sie wirklich sind. Nicht jede irgendwann vom Mandanten gesendete E-Mail ist kritisch für den zukünftigen Geschäftserfolg.
2. Kritikalität abstufen: Daten und Prozesse klassifizieren und für die sensibelsten einen tragfähigen Exit definieren.
3. Ausfall- und Exit-Szenarien durchspielen: Was tun wir, wenn Dienst X zwei Wochen lang nicht verfügbar ist? Schon das bloße Vorhandensein eines Plans senkt das Risiko.
4. Verantwortung klären: Dem Thema sollte ein Eigentümer, ein Gremium oder eine Rolle zugewiesen werden, die Technologie bewusst und übergreifend entscheidet.
5. Vertraglich und organisatorisch absichern: Hosting-Ort, Subdienstleister, Kündigungsfristen, Datenportabilität.
6. Für KI zusätzlich klare Regeln schaffen, welche Daten in welchen Dienst dürfen, und diese Regeln dokumentieren und kontrollieren. Der rote Faden ist hier nicht „Jetzt schnell raus aus US-Technologie“, sondern zuerst die Fähigkeit aufzubauen, die eigenen Abhängigkeiten bewusst zu steuern.
NJW: Wie beurteilen Sie die aktuelle Rechtslage in diesem Kontext? Konkret: Könnte man der Abhängigkeit von den US-Unternehmen regulatorisch beikommen?
Ammer: Die juristische Bewertung überlasse ich denjenigen, die dafür ausgebildet sind – schließlich bin ich kein Anwalt. Aufgrund meiner Erfahrung mit der Digitalisierung in internationalen Großkonzernen, Banken und anderen regulierten Umfeldern würde ich jedoch vor der Erwartung warnen, dass strengere Regulierung die Abhängigkeit auflösen würde. Vorgaben wie die DSGVO oder Auslagerungsregeln verschärfen den Rahmen und schaffen Argumente in den Verhandlungen. Meines Wissens nach hat jedoch bisher keine dieser Vorgaben eine wettbewerbsfähige Software-Alternative herbeigeführt. Im Gegenteil: Schlecht gemachte Regulierung kann die Abhängigkeit sogar verstärken, da der Compliance-Aufwand einen Wechsel verteuert und die großen Anbieter massiv bevorzugt. Regulierung taugt als Leitplanke und Transparenzhebel, aber ganz sicher nicht als Lösung. Die konkrete Steuerung bleibt eine der zentralen Managementaufgaben der Kanzlei selbst.
Dieser Text stammt aus Heft 30/2026 der NJW. Dort erschien dieses Interview in gekürzter Form. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.
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Tobias Freudenberg; Dr. Monika Spiekermann; Christian Ammer: Abhängigkeiten professionell steuern. beck-aktuell, 29.07.2026 (abgerufen am: 29.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/203001)




