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Kompass Karriere #16

Sollte ich mich als junger Anwalt spezialisieren oder breit aufstellen?

Kompass Karriere mit David Schwab

Diese Woche in der Ratgeberkolumne für (angehende) Juristinnen und Juristen: "Sollte ich mich als Berufseinsteiger in der Anwaltschaft frühzeitig auf ein Rechtsgebiet spezialisieren – oder zunächst bewusst breit aufgestellt bleiben, Herr Schwab?"

David Schwab: Wer als Berufseinsteigerin oder Berufseinsteiger in die Anwaltschaft geht, sollte sich zunächst nicht von Karriereformeln leiten lassen, sondern von einer ehrlichen Frage: Welches Rechtsgebiet interessiert mich wirklich?  

Denn wer ein Thema fachlich liebt, wird in der Regel auch besser darin. Wer Kartellrecht wirklich spannend findet, sollte Kartellrecht machen. Wer für Marken- und Urheberrecht brennt, sollte genau dort einsteigen. Wer gerne streitet, strategisch denkt und sich in Auseinandersetzungen wohlfühlt, ist im Bereich Dispute Resolution oder Litigation oft besser aufgehoben als in einer rein transaktionsgetriebenen Praxis. Leidenschaft ist deshalb kein romantischer Nebenaspekt, sondern ein relevanter Karrierefaktor. Im Rahmen unserer Beratung betonen wir stets, dass der richtige Job zu den eigenen Stärken, Interessen und langfristigen Karrierezielen passen muss.

Was man liebt, bringt nicht automatisch Geld

Die eigentliche Schwierigkeit beginnt aber nach dieser ersten Wahrheit. Denn das, was man liebt, ist nicht automatisch das, womit sich auch langfristig jede gewünschte Karriereoption sinnvoll bauen lässt. Genau deshalb reicht es nicht, nur auf Begeisterung zu schauen. Man muss das eigene Lieblingsfachgebiet auch strategisch hinterfragen: Und das machen die wenigsten Kandidatinnen und Kandidaten.

Welche Perspektive eröffnet mir dieses Gebiet in einer Kanzlei? Wie realistisch ist ein späterer Wechsel in ein Unternehmen? Und was passiert, wenn ich irgendwann in eine Führungsrolle will? Bei clients&candidates weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass man bei der Wahl des Fachbereichs Marktbedürfnis, Partnerchancen und klassische Wechselfenster in Richtung Inhouse mitdenken sollte.

Das ist der Punkt, den viele Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger unterschätzen: Manche Fachgebiete sind für eine langfristige Kanzleikarriere hervorragend geeignet, aber für einen späteren Inhouse-Wechsel nur eingeschränkt anschlussfähig. Andere sind zwar für den Berufseinstieg sehr gefragt, eröffnen aber nicht in jeder Kanzlei automatisch die beste Partnerperspektive.

Wer also von Anfang an weiß, dass eine klassische Partnerkarriere für ihn oder sie gar nicht das Ziel ist, sollte den Fachbereich besonders kritisch prüfen. Denn manche Rechtsgebiete schließen sich mit bestimmten Karrieremodellen fast denklogisch aus.

Kanzleikarriere und Unternehmen schließen sich manchmal aus

Ein gutes Beispiel ist Dispute Resolution/Litigation. Wer gerne streitet, Schriftsätze liebt, Taktik beherrscht und forensisch stark ist, kann dort fachlich sehr glücklich werden. Das Problem ist nur: Viele Unternehmen bauen für klassische Streitigkeiten keine großen eigenen Dispute-Teams auf. Solche Mandate werden häufig an externe Kanzleien vergeben. Das heißt nicht, dass der Weg in ein Unternehmen unmöglich ist. Aber er ist strukturell schmaler als in Fachbereichen, die näher am laufenden Geschäft operieren. Das gilt in ähnlicher Weise oft auch für Markenrecht oder sehr spitze IP-Spezialisierungen: fachlich hochattraktiv, teils exzellent für eine Kanzleikarriere, aber nicht automatisch breit anschlussfähig für viele Inhouse-Optionen oder spätere Führungsrollen im Unternehmen.

Auch Kartellrecht ist ein gutes Beispiel für diese notwendige Differenzierung. Wer Kartellrecht liebt, sollte sich davon nicht abbringen lassen. Aber man sollte nüchtern sehen: Reine Kartellrechtsteams sind in Unternehmen eher die Ausnahme. Der spätere Absprung ins Unternehmen kann deshalb schwieriger sein als etwa aus dem Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht oder Commercial. Gleichzeitig gibt es hier wiederum sinnvolle Brücken. Wer kartellrechtlich arbeitet und dabei nah an Vertriebssystemen, Compliance-Fragen, internen Untersuchungen oder kommerziellen Strukturen berät, kann später durchaus in Compliance, in eine Commercial-Rolle oder sogar in eine breiter angelegte Inhouse-Generalistenfunktion hineinwachsen. Entscheidend ist also nicht nur das Etikett des Fachgebiets, sondern wie man dieses Fachgebiet konkret ausübt.

Mehrere Karriereschritte vorausdenken

Deshalb ist der richtige Rat aus meiner Sicht weder "bloß nicht zu früh spezialisieren" noch "folgen Sie nur Ihrer Leidenschaft". Der richtige Rat lautet: Tun Sie, was Sie wirklich interessiert – aber denken Sie dabei mehrere Karriereschritte voraus. Wer ein Fachgebiet liebt, sollte es verfolgen. Aber mit offenen Augen. Wie groß ist der Markt? Gibt es in diesem Bereich realistische Partnerperspektiven? Ist das Fachgebiet anschlussfähig für einen späteren Inhouse-Wechsel? Und trägt es auch dann noch, wenn ich irgendwann nicht nur Fachexperte, sondern Führungskraft sein möchte? Nicht irgendein Wechsel und nicht irgendein Setup bringt eine Karriere nachhaltig voran, sondern der strategisch clevere Schritt, der die langfristigen Ziele unterstützt.

Mein Fazit wäre deshalb klar: Man sollte als Berufseinsteigerin oder Berufseinsteiger das Fachgebiet wählen, das einen wirklich begeistert. Aber Begeisterung darf nicht der einzige Gradmesser sein. Sie ist der Ausgangspunkt — nicht das Endergebnis der Überlegung. Wer langfristig denkt, prüft die eigene Leidenschaft immer auch gegen Marktlogik, Wechseloptionen und Führungsfähigkeit. Genau darin liegt die eigentliche Reife einer guten Karriereentscheidung. Nicht nur zu fragen: Was macht mir heute Spaß? Sondern auch: Wohin trägt mich dieses Fachgebiet morgen? 

 

Kompass Karriere ist die wöchentliche Ratgeberkolumne von beck-aktuell. HEUTE IM RECHT für (angehende) Juristinnen und Juristen. Expertinnen und Experten beantworten Fragen zu Jurastudium, Referendariat, Berufseinstieg und Karriere im Recht, geben Orientierung im Paragrafendschungel und klare Tipps für kluge Entscheidungen auf dem Weg in den und im Beruf. Wenn auch Sie eine Frage zu einem dieser Themen haben, schicken Sie uns diese - gern auch anonym - an redaktion@beck-aktuell.de.

 

Die vorherige Kolumne finden Sie hier: Kompass Karriere #15: Ist der Wunsch nach Teil­zeit ein Kar­rie­re­kil­ler? (Jennifer Graf)