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Gepäckverlust

Online-Flugbuchung begründet keinen Gerichtsstand am Wohnsitz

Eine Frau mit langen dunklen Haaren stellt einen hellblauen Koffer auf das Fließband am Flughafenschalter.
Wo kann bei Gepäckverlust geklagt werden? © EDER / Adobe Stock

Wer nach dem Verlust seines Gepäcks Schadensersatz verlangen will, kann nicht allein deshalb vor dem Gericht seines Wohnorts klagen, weil er den Flug online gebucht hat. Das hat der EuGH entschieden.

Der EuGH hat zur Frage des zuständigen Gerichts entschieden, wenn bei einem online gebuchten Flug das Gepäck verloren geht (Urteil vom 17.09.2026 – C-876/24).

Eine Frau buchte sich über das Internet einen Inlandsflug von Madrid nach Barcelona. Am Abflughafen in Madrid gab sie ein Gepäckstück auf. Dieses ging im Verlauf der Beförderung verloren. Ihre Schadensersatzklage gegen die Fluggesellschaft erhob sie vor einem Gericht an ihrem Wohnsitz. Das spanische Gericht legte dem EuGH Fragen zum Übereinkommen von Montreal vor.

Der EuGH stellte zunächst klar, dass auch bei Gepäckverlust auf innerstaatlichen Flügen innerhalb eines EU-Mitgliedstaats die Zuständigkeitsregeln des Montrealer Übereinkommens maßgeblich sein können. Hieran anknüpfend wollte das spanische Gericht wissen, ob es als Gericht am Wohnsitz der Reisenden zuständig ist. Dies wäre nur dann der Fall, wenn bei einem online geschlossenen Beförderungsvertrag der Wohnsitz des Reisenden als Ort der vertragschließenden Geschäftsstelle der Fluggesellschaft gelten würde. Der EuGH verneinte das.

Das spanische Gericht fragte außerdem, ob sich seine Zuständigkeit daraus ergeben könnte, dass der geltend gemachte Schaden den Verlust eines Gepäckstücks betrifft, das am Flughafen Madrid gesondert aufgegeben worden war. Der EuGH verneinte jedoch auch dies. Für die Bestimmung des zuständigen Gerichts komme es auf den Vertrag über die Luftbeförderung des Reisenden an. Die Gepäckbeförderung stelle lediglich eine Nebenleistung zu diesem Vertrag dar und begründe daher keinen eigenständigen Anknüpfungspunkt für die gerichtliche Zuständigkeit.

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