Trotz anderer Vorgabe in AGB der Airline
45 Minuten vor Abflug reicht
Die Fluggastrechte-VO regelt: Flugreisende müssen sich, falls keine Zeit angegeben wurde, spätestens 45 Minuten vor Abflug zur Abfertigung einfinden. Mit Hinweisen in ihren AGB können Luftfahrtunternehmen diese Frist nicht verlängern, stellt das LG Frankfurt a.M. klar.