Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Flugverkehr

Mehr Artikel zu diesem Tag

Airline haftet für Flugverspätung
Warten auf verspätete Passagiere

Airline haftet für Flugverspätung

Eine Airline kann sich nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen, wenn eine eigene Entscheidung – etwa, auf verspätete Passagiere zu warten – die eigentliche Ursache dafür ist, dass sich ein Flug verspätet.

45 Minuten vor Abflug reicht
Trotz anderer Vorgabe in AGB der Airline

45 Minuten vor Abflug reicht

Die Fluggastrechte-VO regelt: Flugreisende müssen sich, falls keine Zeit angegeben wurde, spätestens 45 Minuten vor Abflug zur Abfertigung einfinden. Mit Hinweisen in ihren AGB können Luftfahrtunternehmen diese Frist nicht verlängern, stellt das LG Frankfurt a.M. klar.

Airline muss 15.000 Euro für Ersatztickets übernehmen
Flug aus dem Iran gestrichen

Airline muss 15.000 Euro für Ersatztickets übernehmen

Am Abflugtag erfahren Reisende, dass ihr Flug annulliert wurde. Laut Callcenter der Fluggesellschaft gibt es auch keinen Ersatzflug. Die Gestrandeten kümmerten sich selbst, die Kosten in Höhe von knapp 15.000 Euro muss die Airline jetzt erstatten.

Airline muss auch Vermittlerprovision erstatten
Nach Flugannullierung

Airline muss auch Vermittlerprovision erstatten

Bei annullierten Flügen müssen Airlines betroffenen Reisenden neben dem Ticketpreis auch von einem Vermittler erhobene Provisionen erstatten. Dass die Fluggesellschaft die genaue Höhe der Vermittlungsgebühr kennt, ist laut EuGH nicht erforderlich.

Bund lehnt Pflicht-Kontrolle beim Boarding ab - GdP dafür

Bund lehnt Pflicht-Kontrolle beim Boarding ab - GdP dafür

Während Frankreich und Spanien Ausweise beim Boarding kontrollieren, lehnt Deutschland das weiterhin ab. Warum die Gewerkschaft der Polizei das kritisiert.

Klimaneutral ist das nicht
CO2-Kompensation bei Eurowings

Klimaneutral ist das nicht

Eurowings darf bei Flugbuchungen nicht den Eindruck erwecken, die angebotene CO2-Kompensation mache aus dem Flug ein ökologisches Nullsummenspiel, sagt das OLG Düsseldorf. Damit führe man Verbraucher in die Irre.

Passagiere gehen bei Verspätung leer aus
Blitz trifft Flugzeug

Passagiere gehen bei Verspätung leer aus

Wird ein Flugzeug von einem Blitz getroffen, so ist das ein außergewöhnlicher Umstand, der die Airline von ihrer Pflicht zu einer Ausgleichszahlung bei Annullierung oder großer Verspätung befreien kann. Das hat der EuGH entschieden.

Knappe Planung ist grob fahrlässig
Zu spät am Flughafen

Knappe Planung ist grob fahrlässig

Zur Sicherheit sollte man bei Reisen ins Nicht-EU-Ausland lieber dreieinhalb Stunden vorher am Flughafen sein. Sonst könnte man bei einem verpassten Flug auf den Stornokosten sitzen bleiben, wie ein vor dem LG Koblenz verhandelter Fall zeigt.

Condor durfte Corona-Beihilfen erhalten
Ryanair-Klage abgewiesen

Condor durfte Corona-Beihilfen erhalten

Der Ferienflieger Condor bekam zu Corona-Zeiten hunderte Millionen Euro an Beihilfen vom deutschen Staat. Zu Unrecht, meinte der Konkurrent Ryanair. Doch das EuG billigt die Unterstützung nun in Teilen.

Schadensersatz setzt rechtzeitiges Erscheinen voraus
Flug verpasst

Schadensersatz setzt rechtzeitiges Erscheinen voraus

Wer weniger als zwei Stunden vor Abflug am Flughafen erscheint, kann keine Entschädigung verlangen, wenn er wegen Wartezeiten an der Sicherheitskontrolle den Flug verpasst. Laut LG Koblenz liegt dann kein sogenanntes Sonderopfer vor – Passagiere müssten empfohlene Vorlaufzeiten einhalten.