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Fluggastrechte

Mehr Artikel zu diesem Tag

Urlauber mussten sich nicht vordrängeln
Zu spät am Gate

Urlauber mussten sich nicht vordrängeln

Wenn der Flieger verpasst wird, kann das die Schuld des Reiseveranstalters sein. So sah es das OLG Celle in einem Fall, in dem das Einchecken eine Stunde Zeit in Anspruch genommen hatte. Dass die Reisenden sich nicht vorgedrängelt hatten, lastete das Gericht ihnen nicht an.

Unzulässige Abtretung an ausländische Dienstleisterin
Fluggastrechte

Unzulässige Abtretung an ausländische Dienstleisterin

Das AG Köln hat dem Geschäft eines in Spanien ansässigen Fluggastrechte-Dienstleisters einen Strich durch die Rechnung gemacht. Als nicht eingetragener Rechtsdienstleister konnte er keine Ansprüche von deutschen Fluggästen erwerben.

Gerichte zunehmend belastet
Fluggast-Klagen

Gerichte zunehmend belastet

Klagen von Passagieren wegen verspäteter oder stornierter Flüge stellen die Justiz zunehmend vor Herausforderungen. Bei den 19 Gerichten an Standorten mit größeren Flughäfen in Deutschland gab es 2025 mehr als 121.000 Entschädigungsfälle von Reisenden.

Fluggesellschaft muss spätere Beförderung ermöglichen
Nach Corona‑Ausfall

Fluggesellschaft muss spätere Beförderung ermöglichen

Nach einer pandemiebedingten Flugannullierung haben Fluggäste Anspruch auf eine spätere Beförderung – auch Jahre später, solange sie die reguläre Verjährungsfrist einhalten. Eine sofortige Umbuchung hält das OLG Düsseldorf für nicht notwendig.

Airline haftet für Flugverspätung
Warten auf verspätete Passagiere

Airline haftet für Flugverspätung

Eine Airline kann sich nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen, wenn eine eigene Entscheidung – etwa, auf verspätete Passagiere zu warten – die eigentliche Ursache dafür ist, dass sich ein Flug verspätet.

45 Minuten vor Abflug reicht
Trotz anderer Vorgabe in AGB der Airline

45 Minuten vor Abflug reicht

Die Fluggastrechte-VO regelt: Flugreisende müssen sich, falls keine Zeit angegeben wurde, spätestens 45 Minuten vor Abflug zur Abfertigung einfinden. Mit Hinweisen in ihren AGB können Luftfahrtunternehmen diese Frist nicht verlängern, stellt das LG Frankfurt a.M. klar.

Airline muss 15.000 Euro für Ersatztickets übernehmen
Flug aus dem Iran gestrichen

Airline muss 15.000 Euro für Ersatztickets übernehmen

Am Abflugtag erfahren Reisende, dass ihr Flug annulliert wurde. Laut Callcenter der Fluggesellschaft gibt es auch keinen Ersatzflug. Die Gestrandeten kümmerten sich selbst, die Kosten in Höhe von knapp 15.000 Euro muss die Airline jetzt erstatten.

Welche Rechte haben Fluggäste? EU ringt um Regeln

Welche Rechte haben Fluggäste? EU ringt um Regeln

Das Flugzeug landet viel zu spät, aber immerhin gibt es dafür etwas Geld. Bleibt es bei den Regeln? Und haben Reisende künftig weitere Rechte, etwa beim Gepäck? Worum es gerade geht.

Airline muss auch Vermittlerprovision erstatten
Nach Flugannullierung

Airline muss auch Vermittlerprovision erstatten

Bei annullierten Flügen müssen Airlines betroffenen Reisenden neben dem Ticketpreis auch von einem Vermittler erhobene Provisionen erstatten. Dass die Fluggesellschaft die genaue Höhe der Vermittlungsgebühr kennt, ist laut EuGH nicht erforderlich.

Lufthansa-AGB müssen differenzieren
Höherer Preis bei aufgebrochenem Flugpaket

Lufthansa-AGB müssen differenzieren

Für findige Fluggäste, die günstige Flugpakete buchen und dann nur einen Teil der Verbindung nutzen, hob die Lufthansa den Flugpreis per AGB an. Der BGH lässt das an sich gelten, die Klausel hätte aber Fluggäste ausnehmen müssen, die ihre Verbindungen unabsichtlich verpassten.