Mehr Spezialisierung, mehr Karrierewege

Zitiervorschlag
Mehr Spezialisierung, mehr Karrierewege. beck-aktuell, 18.09.2026 (abgerufen am: 19.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206116)
Die berufliche Fortbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte wird neu aufgestellt: Künftig können sie sich unter anderem auf Digitalisierung und Insolvenzrecht spezialisieren oder den Bachelor Professional erwerben.
Neu ist der Abschluss als geprüfter Berufsspezialist bzw. geprüfte Berufsspezialistin für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen. Auf dem Programm stehen unter anderem technische Infrastruktur, Datenschutz, Social Media und Marketingstrategien. Auch der Einsatz von KI in Kanzleien gehört dazu. Die Weiterbildung ist der ersten Fortbildungsstufe zugeordnet und umfasst mindestens 400 Lernstunden.
Ebenfalls auf der ersten Fortbildungsstufe angesiedelt ist der neue Abschluss als geprüfter Berufsspezialist bzw. geprüfte Berufsspezialistin im Insolvenzrecht. Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte, die sich für die Arbeit im Insolvenzbereich spezialisieren und dafür vertiefte Kenntnisse und praktische Fähigkeiten erwerben wollen.
Der neue Bachelor Professional im Rechtswesen gehört zur zweiten Fortbildungsstufe und soll Fachkräfte auf anspruchsvollere Fach- und Führungsaufgaben vorbereiten. Für Rechtsanwaltsfachangestellte soll damit eine zusätzliche Möglichkeit entstehen, sich beruflich weiterzuentwickeln und mehr Verantwortung in Kanzleien und anderen juristischen Arbeitsbereichen zu übernehmen.
Übergang vom Rechtsfachwirt-Abschluss geregelt
Der bisherige Abschluss als geprüfter Rechtsfachwirt bzw. geprüfte Rechtsfachwirtin läuft damit aus. Die entsprechende Verordnung ist zum 2. September 2026 außer Kraft getreten.
Wer bereits eine Prüfung nach den bisherigen Regeln begonnen hat, muss sich allerdings nicht umstellen: Diese Prüfungsverfahren können noch bis Ende 2029 nach altem Recht abgeschlossen werden.
Auch für Spätentschlossene gibt es eine Übergangsfrist. Wer sich noch bis zum 31. Dezember 2026 für die Prüfung nach der bisherigen Verordnung anmeldet, kann beantragen, dass die zuständige Rechtsanwaltskammer die Prüfung weiterhin nach den alten Regeln durchführt.
- Redaktion beck-aktuell, sst
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Mehr Spezialisierung, mehr Karrierewege. beck-aktuell, 18.09.2026 (abgerufen am: 19.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206116)



