Juristenausbildung soll grundlegend reformiert werden

Zitiervorschlag
Dr. Jannina Schäffer: Juristenausbildung soll grundlegend reformiert werden. beck-aktuell, 18.09.2026 (abgerufen am: 18.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206081)
Der Deutsche Juristentag will die juristische Ausbildung reformieren: weniger Prüfungsstoff, mehr Kompetenzorientierung und Fachdidaktik. Der Vorschlag, die staatliche Prüfungshoheit auf die Universitäten zu verlagern, fand dagegen keine Mehrheit.
Der 75. Deutsche Juristentag in Erfurt hat sich in seiner Abteilung "Juristische Ausbildung" für eine grundlegende und zeitnahe Reform der Juristenausbildung ausgesprochen. Die Diskussion basierte auf dem von Prof. Dr. Julian Krüper erstellten Gutachten. Demnach soll der Reformprozess wissenschaftlich fundiert und auf hohem fachlichem Niveau geführt werden. Zu den beschlossenen Kernforderungen gehören weniger Prüfungsstoff, eine kompetenzorientierte Ausbildung, mehr Praxisbezug und ein stärkeres Gewicht auf der Fachdidaktik.
Die Reform soll die Attraktivität des Studiums steigern und rückläufigen Studierendenzahlen sowie einem drohenden Personalmangel begegnen. Die Ausbildung soll Studierende dazu befähigen, sich als kritische Juristinnen und Juristen für einen demokratischen und resilienten Rechts- und Verfassungsstaat einzusetzen. Auch der Umgang mit KI soll ausdrücklich Teil dieses Leitbilds werden. Die Ausbildung soll zudem eine kritische Urteilsfähigkeit im Umgang mit Digitalisierung und KI vermitteln.
Weniger Stoff, andere Prüfungsmaßstäbe
Einen Schwerpunkt setzt der Juristentag bei der Kompetenzorientierung. Die Prüfungsanforderungen sollen sich aus den definierten Ausbildungszielen ableiten und die staatlichen Prüfungen so ausgestaltet werden, dass sie Systemverständnis statt der bloßen Fähigkeit zum Auswendiglernen abfragen.
Parallel dazu soll der Prüfungsstoff erheblich und bis auf ein Minimum reduziert werden. Zudem soll geprüft werden, inwieweit einzelne Rechtsgebiete und Inhalte schon studienbegleitend geprüft und dafür aus den staatlichen Prüfungen herausgenommen werden können.
Die Studieninhalte sollen zudem stärker praktische und methodische Fähigkeiten vermitteln. Genannt werden Rechtsanwendung, juristische Argumentation, kritisch-reflexive Kompetenz, Verantwortungsbewusstsein und Resilienz; regelmäßige Falllösungen mit professionellem Feedback sollen dazu beitragen. Interdisziplinäre Kompetenzen und internationale Perspektiven sollen ebenfalls stärker in die Ausbildung einfließen.
Mehr Praxis und mehr Fachdidaktik
Moot Courts, Rechtsberatungsprojekte und Praktika sollen mehr Raum im Studium einnehmen. Lehr- und Prüfungsformen sollen außerdem an neue technologische Bedingungen und die künftig gefragten Kompetenzen angepasst werden. An die Stelle von Massenvorlesungen sollten verstärkt interaktive Formate und "blended learning" treten, die kritische Reflexionsfähigkeit und kommunikative Fähigkeiten fördern.
Auch die Didaktik soll aufgewertet werden. Juristische Fakultäten und der Juristenfakultätentag sollen ihre Entwicklung als Kernaufgabe begreifen und gemeinsame Standards sowie Leitlinien für Lehrqualität und didaktische Qualifizierung entwickeln. Für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, AG-Leitende und Korrekturkräfte sehen die Beschlussvorschläge zudem Pflichtfortbildungen vor. Didaktische Qualifikation soll darüber hinaus in Habilitationsordnungen verankert und bei der Evaluation von Juniorprofessuren berücksichtigt werden.
Auch die universitären Repetitorien sollen ausgebaut werden, um einen erfolgreichen Abschluss auch ohne den Besuch von kommerziellen Repetitorien zu ermöglichen. Dazu sollen die juristischen Fakultäten hochwertige, aufeinander abgestimmte Unterlagen anbieten und diese Materialien auch hochschulübergreifend teilen.
Staatsprüfung bleibt, Hochschulmodell scheitert
An den Staatsprüfungen als Zugangsvoraussetzung zu den regulierten juristischen Berufen soll festgehalten werden. Keine Mehrheit fand dagegen der Vorschlag, in einem strukturierten und interdisziplinär gestützten Prozess zu prüfen, ob die Prüfungshoheit für den bislang staatlichen Teil der Ersten Prüfung ganz oder teilweise auf die Hochschulen übertragen werden soll.
Ebenfalls abgelehnt wurde eine feste Neuverteilung des Curriculums. Nach dem Vorschlag hätten Pflichtfächer die Hälfte, Schwerpunktbereiche und Schlüsselqualifikationen jeweils ein Viertel ausmachen sollen. Auch die Wahlmöglichkeit, im Rahmen der Schlüsselqualifikationen entweder eine weitere fachliche Vertiefung, eine überfachliche Qualifikation oder ein Praxissemester zu absolvieren, setzte sich nicht durch.
Ein verpflichtendes, benotetes und curricular eingebundenes sechsmonatiges Praxissemester in Justiz, Verwaltung oder Wirtschaft fand ebenfalls keine Mehrheit. Damit wurde auch der daran geknüpfte Vorschlag nicht umgesetzt, Schwerpunktbereiche mit dem Praxissemester zu verzahnen, um eine berufsfeldorientierte Ausbildung zu ermöglichen.
Keine einheitlichen Schwerpunktbereiche
Der Juristentag lehnte außerdem den Vorschlag ab, die Schwerpunktbereiche bundesweit zu vereinheitlichen. Auch eine Modularisierung des Studiums nach europäischen Standards mit Workload-Beschreibungen und den bei anderen Studiengängen üblichen Qualitätssicherungsmechanismen wie der Akkreditierung wurde nicht beschlossen.
Nicht durchsetzen konnte sich zudem ein weitreichender Umbau des Referendariats. Vorgesehen waren drei dreimonatige Pflichtstationen, auszuwählen aus Zivilgericht, Strafjustiz, Verwaltung und Anwaltschaft, sowie 15 Monate Wahlstationen.
Nach diesem abgelehnten Modell hätten mindestens drei Monate der Wahlzeit in Zukunftsfeldern wie Legal Tech oder KI, Compliance, Legal Project Management oder Legal Design absolviert werden sollen. Für die übrigen zwölf Wahlmonate war eine Mindestdauer von sechs Monaten pro Station vorgesehen. Arbeitsgemeinschaften in den Wahlstationen sollten standardisiert Legal Operations, Legal Project Management, Datenkompetenz und Legal-Tech-Regulierung behandeln.
Digitalisierung ja, Pflichtklausur nein
Digitalisierung und KI gehören dennoch zu den beschlossenen Reformthemen. Das moderne Leitbild soll beide Bereiche berücksichtigen; zugleich soll die Ausbildung kritische Urteilsfähigkeit beim Einsatz digitaler Systeme und KI vermitteln.
Keine Mehrheit erhielt dagegen die Forderung, Digitalisierungskompetenzen wie das Recht der Digitalisierung, Legal Tech, Datenkompetenz und Projektmanagement bundeseinheitlich zu standardisieren und verbindlich in die Prüfungspläne aufzunehmen. Ebenfalls abgelehnt wurde der Vorschlag, im zweiten Staatsexamen mindestens eine Klausur zu Digitalisierungskompetenzen vorzusehen und die Hälfte der Aufgaben kautelarjuristisch auszugestalten.
Auch eine Wahlfachklausur in der Ersten Staatsprüfung wurde nicht beschlossen. Nach dem Vorschlag hätten Absolvierende ein juristisches Fachgebiet jenseits der Grundlagenfächer wählen können, aus dem Teilaufgaben gestellt worden wären.
Kommentare im ersten Examen, freiwilliges Abschichten, doppelblinde Zweitkorrektur
Bei der staatlichen Prüfung hat sich der Juristentag für eine Reihe von Reformen ausgesprochen, darunter die Kürzung der Aufgabentexte und deren diskriminierungssensible Ausgestaltung. Auch im ersten Staatsexamen sollen (digitale) Kommentare als Hilfsmittel zugelassen werden. Zudem soll in beiden Staatsprüfungen das freiwillige Abschichten der schriftlichen Arbeiten über bis zu sechs Monate ermöglicht werden.
Die Beschlüsse sehen für die Staatsexamina zudem verbindliche Korrektur- und Bewertungsstandards vor. Genannt werden unter anderem eine Vorabqualitätskontrolle von Klausuren unter Echtbedingungen, die Einführung der doppelblinden Zweitkorrektur, divers besetzte Prüfungskommissionen sowie anonymisierte Korrekturen. Abgelehnt wurde ebenfalls eine bundesweite Datensammlung über Korrekturabweichungen für Forschungszwecke, die zu mehr Transparenz geführt hätte. Zudem soll es eine bundesweite Datensammlung über Korrekturabweichungen für Forschungszwecke geben.*
Der psychische Druck in der juristischen Ausbildung soll reduziert werden, unter anderem durch sensibilisierte Lehrende und Prüfende sowie kostenlose Unterstützungsangebote für Studierende und Referendare. Gleichzeitig sollen die Länder für angemessene und vergleichbare Prüfungsbedingungen sorgen, insbesondere hinsichtlich Räumlichkeiten, Platz, Lärm und Hitze.
Nicht angenommen wurde die Forderung, die mündliche Staatsprüfung ohne Kenntnis der Vornoten durchzuführen.
*Anm. d. Red.: Korrigiert am 18.09.2026 um 17.20 Uhr, jss
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Dr. Jannina Schäffer: Juristenausbildung soll grundlegend reformiert werden. beck-aktuell, 18.09.2026 (abgerufen am: 18.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206081)




