Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
Beschlüsse der juristischen Fakultäten

Mut zum Stillstand

Standuhr im Dunkeln
In vielen juristischen Fakultäten scheinen die Uhren weiterhin stehen geblieben zu sein. © Adobe Stock / sv_production

Der Deutsche Juristen-Fakultätentag hat sich wieder mal mit der juristischen Ausbildung befasst. In seinen Beschlüssen entdeckt er die KI, fordert mehr Geld und Dialog, bleibt aber Ideen schuldig. Statt Reformen dominieren Bekenntnisse zum Status quo.

Der Deutsche Juristen-Fakultätentag (DJFT) gilt als die wichtigste Interessenvertretung der rechtswissenschaftlichen Fakultäten in Deutschland. Auf seiner jährlichen Versammlung kommen die Dekaninnen und Dekane von den Hochschulen sowie weiterer Akteure der Juristenausbildung zusammen. In diesem Jahr nahmen neben den juristischen Fakultäten auch Vertreterinnen und Vertreter der Justizprüfungsämter, des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften sowie der Bundesrechtsanwaltskammer teil. Vorsitzende des DJFT ist Prof. Tiziana Chiusi von der Universität des Saarlandes, die die Wortschöpfung "Loser-Bachelor" für den integrierten Jurabachelor bekannt machte.

Die Beschlüsse des DJFT geben regelmäßig Aufschluss darüber, wie die Fakultäten auf aktuelle Herausforderungen reagieren und welche Impulse sie für die Weiterentwicklung der Juristenausbildung setzen wollen. Auf der diesjährigen Tagesordnung standen unter anderem die Rolle von KI in der Ausbildung, die Umsetzung der Neufassung des § 5a DRiG sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Juristenausbildung. 

Wer allerdings weitreichende Reformvorschläge erwartet hatte, wurde von den verabschiedeten Beschlüssen weitgehend enttäuscht. Zwischen allgemeinen Bekenntnissen, Appellen und Verweisen auf frühere Positionen blieb vor allem eines auffällig: der mangelnde Wille, drängende Reformen der Juristenausbildung anzugehen.

KI ja, aber bitte kontrolliert

Mit seinem Beschluss zur "Künstlichen Intelligenz in der juristischen Ausbildung" erkennt der DJFT an, dass KI die Ausbildung und das Berufsbild nachhaltig verändern wird. Während sich diese Erkenntnis in der Praxis bereits herumgesprochen hat, agierten die Universitäten bisher eher zögerlich

Der DJFT würdigt die Bemühungen vieler Fakultäten im Bereich der KI und fordert Hochschulen, die bisher nur wenige Anpassungen vorgenommen haben, ausdrücklich auf, ihre Anstrengungen zu verstärken und mit anderen Fakultäten in einen Dialog zu treten, um "weiterhin einheitlich hohe Ausbildungsstandards" sicherzustellen. Die Wissenschaftsministerien und Hochschulleitungen sollen "eine ausreichende und nachhaltige finanzielle Unterstützung" bereitstellen.

Der Beschluss ermutigt die Fakultäten auch, KI in Forschung und Lehre zu "thematisieren" und zu "beobachten." Dabei bleibt das Papier aber auffallend zurückhaltend und vermeidet klare Antworten auf die Frage, wie die Juristenausbildung der Zukunft konkret aussehen soll.

Der DJFT bekräftigt stattdessen, dass ein verantwortungsbewusster Einsatz von KI solide fachliche und methodische Kenntnisse voraussetze. Zudem müssten "sprachliche Sensibilität, genaues Lesen und eigenständiges Formulieren" weiterhin geübt werden. Hierfür sollen neue Ausbildungselemente entwickelt und in bestehende Lehr- und Prüfungsformate integriert werden – konkrete Vorschläge dafür enthält der Beschluss aber nicht. Stattdessen schwingt eine gewisse Verteidigungshaltung mit: Die Fakultäten scheinen KI vor allem als potenzielle Gefahr für klassische juristische Fähigkeiten wahrzunehmen und warnen ausdrücklich vor "Fehlentwicklungen".

Wo bleibt die Reform?

Auch der Beschluss "Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der juristischen Ausbildung" bleibt entgegen seines Titels inhaltsleer. Der DJFT betont, dass man "am Leitbild einer am Richteramt ausgerichteten einheitlichen juristischen Ausbildung" sowie an der zweistufigen Ausbildung inklusive staatlichem Prüfungsteil festhalten wolle. Ob diese beiden Punkte aktuell überhaupt noch ernsthaft zur Debatte stehen, ist allerdings zweifelhaft. Jedenfalls ist das bloße Bekräftigen des Status quo etwas, an dem es in der Juristenausildung sowieso nicht mangeln dürfte.

Zu tatsächlichen Reformbestrebungen schweigt der Beschluss des DJFT genauso wie schon die 97. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) im Juni, die erneut keinen Bedarf für eine grundlegende Reform der juristischen Ausbildung sah. Zwar heißt es im Beschluss des DJFT, man trete "entschieden" für eine "nachhaltige Verbesserung der Studienbedingungen" ein, verwiesen wird an dieser Stelle aber nur auf vier alte Beschlüsse aus den Vorjahren. 

"Beinahe stammtischartige Manier"

Die mageren Ergebnisse des von der JuMiKo beauftragten Ausschusses zur Koordinierung der Juristenausbildung (KOA) und die erneute Verweigerung der JuMiKo, eine Reform der juristischen Ausbildung ernsthaft anzugehen, wurden nicht nur von Jurastudierenden und Professorenschaft kritisiert, sondern zuletzt auch von der Initiative iur.reform

Über den Bericht des KOA heißt es in der Stellungnahme von iur.reform: "Der Bericht beleuchtet die Zukunft der juristischen Ausbildung indes nur fragmentiert und oberflächlich und enthält keine zukunftsorientierten Lösungen, sondern beabsichtigt allenfalls kleinste Anpassungen im bestehenden, jedoch veralteten System." Das Fazit der Studierendenvertretung fällt vernichtend aus: "Der Bericht enttäuscht schließlich auch auf intellektueller Ebene dadurch, dass er in beinahe stammtischartiger Manier eine Individualisierung struktureller Probleme betreibt."

Immerhin kündigte der DJFT an, in einen Dialog mit den Justizprüfungsämtern zu treten, um Maßnahmen zur "Stärkung der Methodenkompetenz", "Sicherung der Qualität der Bewertungen" und zur "Steigerung der Transparenz" umzusetzen. Ein weiterer Lichtblick: Man wolle sich bemühen, eine "Diskussion über die Juristenausbildung auf empirischer Grundlage und nicht bloßer Mutmaßungen zu führen". Genau das hatten verschiedene Reformvertreterinnen und -Vertreter der JuMiKo zuvor vorgeworfen.

Lehrangebote zum Nationalsozialismus

Auch in einem anderen Punkt nimmt der Juristenfakultätstag eine defensive Haltung ein: In seinem Beschluss zur Umsetzung des neuen § 5a DRiG stellt er fest, dass die Fakultäten bereits "in erheblichem Umfang Lehrangebote zum Unrecht der NS-Zeit, der SED-Diktatur und anderen Fällen staatlichen Unrechts vorgehalten haben." Im Juni 2021 hatte der Bundestag eine minimale Änderung des Deutschen Richtergesetzes beschlossen, der seitdem eine Auseinandersetzung mit dem NS-Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur in der Ausbildung als Pflichtstoff vorsieht.

Der Beschluss des DJFT steht im direkten Widerspruch zu den Erfahrungen vieler Studierender, die davon berichteten, in ihrer gesamten Ausbildung kein einziges Mal mit dem NS- oder SD-Unrecht konfrontiert worden zu sein. Zwar betont der Beschluss, dass die Fakultäten ihre Lehrangebote inzwischen ausgebaut hätten, und mancherorts gab es in der Vergangenheit auch einzelne Veranstaltungen zu diesen Themen – jedoch weder innerhalb des Pflichtstoffs noch in nennenswertem Umfang. 

Es ist daher wenig verwunderlich, dass der Düsseldorfer Rechtsprofessor Rupprecht Podszun dem deutschen Jurastudium ein "wert­f­reies Sub­su­mieren in der Exa­mens­mühle" bescheinigte. Professor Stephan Hobe und Professorin Barbara Dauner-Lieb sprachen schon von Jurastudierenden als "weitgehend unpolitischen Rechtstechnikern".