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Deutscher Juristentag

Das fordert das Gutachten zur Reform der juristischen Ausbildung

Ein Schreibtisch mit zwei Gesetzessammlungen und einer Justitia-Statue
Gefordert wird auch eine blinde Zweitkorrektur ganz im Zeichen von Justitia. © cameris / Adobe Stock

Zu viel Stoff, zu wenig Didaktik, fragwürdige Prüfungsformate: In seinem Gutachten für den 75. Deutschen Juristentag nimmt Julian Krüper die juristische Ausbildung vom Studienstart bis zum Staatsexamen in den Blick.

Vom 16. bis 18. September 2026 findet der 75. Deutsche Juristentag in Erfurt statt. Auf dem alle zwei Jahre stattfindenden Kongress diskutieren Juristinnen und Juristen aus Justiz, Anwaltschaft, Wissenschaft, Politik, Verwaltung und Wirtschaft über Reformfragen des Rechts. Grundlage der Beratungen sind Gutachten, die dieses Jahr erstmals bereits im Vorfeld der Tagung online veröffentlicht wurden. In den Fachabteilungen stimmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer anschließend über die Empfehlungen ab. Die Beschlüsse sind rechtlich nicht bindend, können der Politik aber als Impulse für Reformen dienen. 

Für die Abteilung "Juristische Ausbildung" hat in diesem Jahr Prof. Dr. Julian Krüper von der Ruhr-Universität Bochum das Gutachten F vorgelegt. Darin schildert er auf über 100 Seiten eindrücklich die zahlreichen Defizite, an denen die juristische Ausbildung vom Studienbeginn bis zum zweiten Staatsexamen krankt. Am Ende des Gutachtens schlägt Krüper mehrere kurz- und mittelfristige Maßnahmen für eine Reform der juristischen Ausbildung vor.

Mehr Fokus auf den Studienbeginn

Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass Studierende mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen in das Jurastudium starten und viele von ihnen nur eine unzureichende Vorstellung von dessen Anforderungen haben. Krüper spricht sich daher für eine stärker informierte Studienwahl aus. Das Gutachten schlägt vor, diese Informationen zentral bereitzustellen, etwa durch den Deutschen Juristenfakultätentag. Fakultäten könnten Studierende sogar verpflichten, solche Angebote vor der Einschreibung zu nutzen.

Einen besonderen Reformbedarf sieht Krüper in der Studieneingangsphase, also der sensiblen Übergangsphase zwischen Schule und Hochschule. Hier gehe es um die Identifikation mit dem Studiengang und darum, sich persönlich weiterzuentwickeln und fachliche Kompetenzen aufzubauen. Dabei müsse man die Jurastudierenden unterstützten. Zu den Kompetenzen, die bereits zu Studienbeginn vorhanden sein sollten, zählten insbesondere Lese- und Schreibfähigkeiten, die für das Jurastudium besonders wichtig seien. Universitäten sollten daher entsprechende Unterstützungsangebote – wie etwa die in den Naturwissenschaften üblichen Brückenkurse – ausbauen. 

Welche Ziele hat die juristische Ausbildung überhaupt?

Als zentrales Anliegen nennt das Gutachten eine umfassende Reform des Curriculums. Hierfür müsse man sich zunächst über die – bisher völlig unklaren – Ziele der juristischen Ausbildung verständigen. 

Daneben fordert Krüper eine grundlegende Diskussion über die Auswahl der Lehrinhalte. Dass der Pflichtfachstoff seit Jahrzehnten als überladen gilt, liege auch daran, dass einzelne Fachgebiete ihre Themen verteidigten und weder Hochschulen noch Justizprüfungsämter ein besonderes Interesse an Veränderungen hätten. Stattdessen sollten Inhalte nach didaktischen Kriterien ausgewählt werden. Maßgeblich könnten etwa ihre Bedeutung für das Verständnis des Fachs, ihre Anschaulichkeit, ihre methodische Erschließbarkeit sowie ihre Anschlussfähigkeit an andere Rechtsgebiete oder Disziplinen sein.

Wiederholung im Schleifenmodell

Reformbedarf sieht Krüper außerdem bei der Struktur des Studiums. Derzeit würden zentrale Grundlagenfächer häufig in den ersten Semestern behandelt und anschließend bis zur Examensvorbereitung kaum aufgegriffen. Dies führe dazu, dass Studierende große Teile des Stoffes Jahre später praktisch neu lernen müssten. Stattdessen schlägt das Gutachten ein "Schleifenmodell" vor, bei dem wichtige Inhalte im Verlauf des Studiums mehrfach auf unterschiedlichem Niveau behandelt und vertieft werden.

Auch die Lehrformen selbst sollten stärker an Lernzielen ausgerichtet werden. Die klassische Vorlesung dominiere weiterhin das Studium, während methodisches Arbeiten, Argumentationstechniken und juristisches Handwerk oft nur beiläufig vermittelt würden. Künftig solle bewusster entschieden werden, welche Veranstaltungsform für welches Lernziel geeignet ist.

Rechtsdidaktische Professionalisierung

Krüper hält es für entscheidend, die Lehre professioneller zu gestalten. Nach seiner Analyse hält die Rechtswissenschaft bis heute an einem traditionellen Verständnis fest, das vor allem Fachwissen vermittelt. Hochschulen müssten sich stärker daran messen lassen, ob Studierende die komplexen Inhalte tatsächlich verstehen und anwenden können. Gute Lehre bestehe nicht darin, den Zugang zum Recht möglichst schwierig zu gestalten, sondern darin, anspruchsvolle Inhalte verständlich aufzubereiten.

Auf dieser Grundlage fordert das Gutachten, fachdidaktische Standards zu entwickeln. Viele etablierte didaktische Ansätze seien in der Rechtswissenschaft bislang kaum verbreitet. Dazu zählen etwa die lernzielorientierte Lehrplanung oder der Ansatz, Studierende aktiv einzubeziehen, Lernprozesse bewusst zu gestalten und digitale Medien gezielt einzusetzen.

Um solche Standards dauerhaft zu verankern, fordert Krüper institutionelle Veränderungen. Bereits bei der Berufung von Professorinnen und Professoren sollten didaktische Fähigkeiten stärker berücksichtigt und Dozierende regelmäßig evaluiert werden. Für die Arbeitsgemeinschaften schlägt Krüper verpflichtende Fortbildungen, gemeinsame Standards und aufeinander abgestimmte Lehrmaterialien vor.

Krüper fordert außerdem die Weiterentwicklung der Prüfungsformate. Hintergrund ist unter anderem die zunehmende Verbreitung von KI. Klassische Hausarbeiten stießen daher zunehmend an ihre Grenzen. Deshalb müsse diskutiert werden, welche Ziele schriftliche Prüfungen künftig verfolgen sollen und welche Alternativen in Betracht kommen. Als Möglichkeiten nennt das Gutachten unter anderem Klausuren, mündliche Prüfungen, Kolloquien, Portfolios oder reflexionsbezogene Aufgaben. 

Qualität des Referendariats erhöhen

Einen ähnlichen Reformbedarf sieht das Gutachten im Rechtsreferendariat, das unter erheblichen Defiziten leide. Arbeitsgemeinschaften und Einführungslehrgänge würden häufig kritisch bewertet, die Qualität der Ausbildung hänge oft stark von den jeweiligen Ausbilderinnen und Ausbildern ab. Krüper fordert daher, Ausbilderinnen und Ausbilder sorgfältiger auszuwählen, regelmäßig fortzubilden und die Ausbildungsqualität systematisch zu überprüfen.

Zudem sollten die Ausbildung bei den Einzelausbildern und die Arbeitsgemeinschaften inhaltlich besser aufeinander abgestimmt werden. Einheitliche, lernzielorientierte Materialien könnten dazu beitragen, ein vergleichbares Ausbildungsniveau sicherzustellen. Die Justizministerien und Oberlandesgerichte sollten sich stärker dabei einbringen, solche Materialien zu entwickeln und aktuell zu halten. 

Staatsexamen stärker absichern

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Qualitätssicherung im Prüfungswesen. Nach Auffassung des Gutachters sollten Fakultäten und Prüfungsämter bei der ersten juristischen Prüfung enger zusammenarbeiten. Vorgeschlagen wird, Landesjustizprüfungsausschüsse einzurichten, in denen neben Prüfungsämtern auch Vertreterinnen und Vertreter der juristischen Fakultäten mitwirken. Dadurch werde auch ein institutioneller Austausch ermöglicht.

Diese Ausschüsse könnten Prüfungsaufgaben planen und abnehmen. Die Prüfungsaufgaben sollten dabei vor ihrer Verwendung anhand konkreter Lösungsläufe überprüft werden, um sicherzustellen, dass die Studierenden die Aufgaben unter Examensbedingungen auch tatsächlich bewältigen können.

Für Prüferinnen und Prüfer verlangt das Gutachten verpflichtende Fortbildungen. Die Rechtswissenschaft müsse sich stärker mit Erkenntnissen anderer Disziplinen befassen und ihre eigene Prüfungskultur kritisch hinterfragen. Ferner spricht sich Krüper für Kampagnenmodelle aus, bei denen Staatsexamina nur wenige Male im Jahr gebündelt durchgeführt werden. Dadurch ließen sich qualitativ hochwertige Aufgaben leichter erstellen und die Prüfungsämter organisatorisch entlasten. Für die Durchführung könnten in der vorlesungsfreien Zeit Räume der Universitäten genutzt werden. 

Stoffmenge reduzieren, blinde Zweitkorrektur einführen

Bei den Aufgaben selbst fordert das Gutachten eine stärkere Kompetenzorientierung. Prüfungen sollten nicht in erster Linie dazu dienen, Wissen zu reproduzieren, sondern abfragen, ob Jurastudierende dieses Wissen auch anwenden können. Die Korrektur sollte sich dabei an Erwartungshorizonten orientieren, die die unterschiedlichen Anforderungsstufen einer Aufgabe klar ausweisen.

Kritisch bewertet Krüper zudem die Länge und Stofffülle vieler Examenssachverhalte. Statt die geforderten Methoden- und Reflexionskompetenzen zu prüfen, seien die Klausuren vielfach mit Theoriewissen überfrachtet.  

Schließlich fordert das Gutachten, bundesweite die blinde Zweitkorrektur einzuführen. Dadurch soll der Ankereffekte vermieden werden, der entsteht, wenn Zweitgutachterinnen und Zweitgutachter die Bewertung der Erstkorrektur bereits kennen und sich dieser anschließen. Zugleich müssten die Prüfungsämter stärker darauf achten, dass die Qualitätsstandards bei den Korrekturen auch eingehalten werden.