Klagen nach Online-Glücksspiel
Prozesskosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Verzockt, verklagt, gewonnen - aber das Steuerrecht bleibt hart. Wer sich Online-Glücksspieleinsätze vor Gericht zurückholt, kann die Prozesskosten nicht steuerlich geltend machen. Auch eine Existenznot könnte den BFH hier nicht umstimmen.