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Staatliche Gelder für Airlines

Dämpfer für Ryanair im Beihilfen-Streit mit KLM und Condor

Ein Ryanair-Flugzeug fliegt durch den Himmel.
Ryanair lässt Beihilfen für die Konkurrenz prüfen © Ackab Photography / Adobe Stock

Die Fluggesellschaft Condor darf 321 Millionen Euro vom deutschen Staat endgültig behalten. Konkurrent Ryanair scheiterte mit einer Klage vor dem EuGH endgültig. Die niederländische KLM dagegen muss noch zittern, ob sie Beihilfen behalten darf.

Der EuGH hob ein früheres Urteil zugunsten Ryanairs auf und wies die Klage der Airline gegen die Genehmigung der Unterstützung für Condor durch die EU-Kommission vollständig ab. In dem zweiten Verfahren um Staatshilfen für die niederländische Gesellschaft KLM muss sich die Vorinstanz noch einmal mit einer Klage von Ryanair beschäftigen (Urteile vom 05.11.2026 – C-505/24 P (Condor) sowie C-266/24 P, C-269/24 P und C-289/24 P (KLM)).

Bei Condor ging es um 321 Millionen Euro, die der Fluggesellschaft bei ihrer Umstrukturierung helfen sollten. Condor war nach der Insolvenz der früheren Muttergesellschaft Thomas Cook in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die deutsche Fluggesellschaft teilte auf Anfrage der dpa mit, dass die Beihilfe inzwischen zurückgezahlt worden sei.

Die EU-Kommission, die als oberste Wettbewerbshüterin für die Genehmigung solcher Beihilfen zuständig ist, hatte grünes Licht für die Hilfe gegeben. Ryanair zog dagegen vor Gericht, weil die Airline die Prüfung der Kommission für nicht ausreichend hielt. Das EuG gab Ryanair 2024 recht, weil es ebenfalls Zweifel daran hatte, ob die Bedingungen für die Beihilfe ausreichend geprüft worden waren. Unter anderem ging es um die Frage, ob Deutschland im Gegenzug angemessen von einem möglichen späteren Wertzuwachs von Condor profitieren würde.

Die Luxemburger Richter kamen nun zu einem anderen Ergebnis: Das Gericht habe in seinem Urteil zu Unrecht angenommen, dass die Kommission diese Frage nicht ausreichend geprüft habe. Laut EuGH durfte die Kommission davon ausgehen, dass die Prüfung bei Condor nicht nötig war.

Anderer Fall bei KLM

Bei KLM ging es um eine Staatshilfe der Niederlande aus dem Jahr 2020 in Höhe von 3,4 Milliarden Euro. Das Gericht kippte 2024 in erster Instanz die Genehmigung der EU-Kommission. Nach Auffassung der Richter hätte die Kommission prüfen müssen, ob die Konzernmutter Air France-KLM und Air France von der Hilfe profitierten.

Im Fall von KLM wies der EuGH die Klage von Ryanair teilweise ab: Das Gericht hätte in erster Instanz bei der Frage zu Air France-KLM und Air France die Beurteilung der Kommission nicht durch seine eigene ersetzen dürfen. Im Übrigen verwies der EuGH den Fall an das Gericht zurück, damit dieses über den Teil der Klage von Ryanair neu entscheidet, der in seinem vorherigen Urteil nicht geprüft worden war.

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