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Tierschutz

Bundestag beschließt Videoüberwachung für Schlachthöfe

Kuh schaut zwischen Metallstäben heraus, Nahaufnahme der rechten Gesichtshälfte
Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen soll für mehr Tierschutz sorgen © ocphoto / Adobe Stock

Auch beim Schlachten von Schweinen und Rindern gibt es Vorschriften für den Tierschutz. In Zukunft sollen Kameras dafür sorgen, dass diese auch tatsächlich eingehalten werden.

Größere Schlachthöfe in Deutschland sind künftig zur Videoüberwachung ihrer Betriebe verpflichtet. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am frühen Abend verabschiedet, um auf diesem Weg die Einhaltung der Tierschutzvorschriften sicherzustellen. "Die Kameras sind wie ein Tierschutz-Assistent", erläuterte Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) in einer Mitteilung. "Wer Tiere auf den letzten Metern ihres Lebens schlecht behandelt, muss dafür geradestehen."

Die Regelung gilt für alle Einrichtungen, die jährlich mehr als 1.000 Rinder, 5.000 Mastschweine beziehungsweise 150.000 Hühner, Puten oder Kaninchen schlachten. Damit sollen mehr als 90% aller Schlachtungen von Kameras erfasst werden. Darüber hinaus eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, die Videoüberwachung auch für kleinere Betriebe anzuordnen, wenn es dort konkrete Anhaltspunkte für Tierschutz-Verstöße gibt.

Kritik von AfD, Grünen und Linken

Die Opposition verwehrte der schwarz-roten Gesetzesänderung ihre Zustimmung. Der AfD-Abgeordnete Bernd Schattner kritisierte, die Neuregelung verursache bei den betroffenen Betrieben "neue Kosten, neue Dokumentationspflichten und neue Bürokratie".

Grünen und Linken geht die Reform hingegen nicht weit genug. Die agrarpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Zoe Mayer, kritisierte die Ausnahmen für kleinere Betriebe: "Wir brauchen eine flächendeckende Videoüberwachung in allen Schlachthöfen ausnahmslos."

Die Änderung des Tierschutzgesetzes tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Den betroffenen Betrieben wird allerdings eine einjährige Übergangsfrist für die technische Umsetzung eingeräumt.

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