EU will Hunde und Katzen mit neuem Gesetz besser schützen

Zitiervorschlag
EU will Hunde und Katzen mit neuem Gesetz besser schützen. beck-aktuell, 28.04.2026 (abgerufen am: 29.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197151)
Mit einem neuen Gesetz will das EU-Parlament Hunde und Katzen besser schützen. Zu den Maßnahmen zählen eine Chip-Pflicht, Einreise- und Zuchtbeschränkungen.
Ein Haustier sei ein Familienmitglied, kein Objekt oder Spielzeug, so die Vorsitzende des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Veronika Vrecionová. Man habe nun einen wichtigen Schritt gemacht, um den Handel mit Hunden und Katzen in der EU zu regulieren.
Nach der neuen Verordnung besteht für alle in der EU gehaltenen Hunde und Katzen Chip- und Registrierungs-Pflicht in einer nationalen Datenbank. Verkäufer, Züchter und Tierheime hätten nun vier Jahre Zeit, sich auf diese neuen Bestimmungen einzurichten. Tierhalterinnen und Tierhalter bleiben bei Hunden 10 Jahre und bei Katzen 15 Jahre Zeit, die Maßnahmen umzusetzen.
Neue Regeln für Zucht und Einreise
Auch für die Zucht gelten neue Beschränkungen: Die Zucht zwischen Eltern und ihren Nachkommen, Großeltern und Enkelkindern sowie zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern werde verboten. Ebenfalls verboten werden sollen Zuchtpraktiken, die Tieren übertriebene Merkmale verliehen und damit möglicherweise ihrer Gesundheit schadeten. Darüber hinaus untersagen die neuen Regelungen auch die Verstümmelung von Hunden und Katzen für Shows, Ausstellungen oder Wettbewerbe, sie ohne medizinischen Grund an Gegenstände anzubinden und den Einsatz von Würge- oder Stachelhalsbändern ohne integrierte Sicherheitsvorrichtungen.
Mit dem neuen Gesetz soll es nicht mehr möglich sein, Hunde und Katzen als nicht-gewerbliche Heimtiere in die EU einzuführen und anschließend zu verkaufen. In Zukunft müssen Hunde und Katzen, die zum Verkauf aus Nicht-EU-Ländern eingeführt werden, vor ihrer Einreise mit Mikrochips versehen und in einer nationalen Datenbank registriert werden. Auch Tierhalter sind von den neuen Regelungen betroffen. Wer mit seinem Tier in die EU einreist, muss sein bereits gechipptes Tier schon fünf Tage vorher in einer Datenbank registrieren, wenn dies noch nicht vorher der Fall gewesen ist. Bevor die neuen Rechtsvorschriften in Kraft treten können, müssen sie auch vom Rat angenommen werden.
- Redaktion beck-aktuell, kw
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EU will Hunde und Katzen mit neuem Gesetz besser schützen. beck-aktuell, 28.04.2026 (abgerufen am: 29.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197151)



