Haftung für heimliche Schweine-Videos
Tierschützer muss für Instagram-Posts zahlen
Heimlich gefilmt im Schlachthof, dann auf Instagram gepostet: Für das OLG Oldenburg ist das ein rechtswidriger Eingriff in das Unternehmerpersönlichkeitsrecht, der Schadensersatzansprüche auslösen kann.