Ein Schwein gehört nicht in eine Altbauwohnung

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Ein Schwein gehört nicht in eine Altbauwohnung. beck-aktuell, 30.09.2026 (abgerufen am: 30.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206846)
Eine Berlinerin hält ihr Schwein im vierten Stock und dokumentiert die Gassirunden auf TikTok. Das Bezirksamt wollte dem ein Ende setzen. Nun hat das VG Berlin entschieden, wie viel Altbau ein Schwein verträgt.
Wie artgerecht kann ein Schweineleben im vierten Stock sein? Darüber musste jetzt das VG Berlin entscheiden. Eine Frau hält ihr Schwein in einer 70 Quadratmeter großen Altbauwohnung, führt es durch die Berliner Innenstadt spazieren und lässt ihre TikTok-Follower und Followerinnen am gemeinsamen Alltag teilhaben. Dem Bezirksamt ging die tierische Wohngemeinschaft allerdings zu weit.
Nach Hinweisen besorgter Nachbarn forderte das Amt die Frau zunächst auf, die Haltung ihres Schweins artgerechter zu gestalten. Als das Tier im November 2023 auch noch ausbüxte und von der Polizei auf einer stark befahrenen Straße aufgegriffen werden musste, sah sich das Amt die Sache vor Ort an.
Bezirksamt vermutete Tierschutzverstoß
Im März 2024 stellte das Bezirksamt schließlich fest, dass die aktuelle Wohnungs- und Einzelhaltung des Schweins tierschutzwidrig sei. Der Bewegungsapparat von Schweinen sei nicht darauf ausgelegt, Treppen zu steigen. Außerdem seien Schweine soziale Tiere.
Daher solle das Schwein künftig außerhalb einer Wohnung an einem Ort unterkommen, an dem es frei zugänglichen Auslauf sowie Möglichkeiten zum Wühlen und Suhlen hat sowie nach Möglichkeit mit Artgenossen zusammenleben kann. Die Frau möge die artgerechtere Haltung ihres Schweins zeitnah beim Veterinäramt nachweisen.
Wunschlos glücklich in der Altbauwohnung?
Die Halterin wollte sich damit nicht abfinden und zog gegen die Anordnung des Bezirksamtes vor Gericht. Ihrer Ansicht nach fehlt es ihrem Schwein an nichts. In der 70 Quadratmeter großen Wohnung könne es sich frei bewegen. Im Winter ziehe es ohnehin die Couch dem Leben im Freien vor. Sobald es wärmer werde, dürfe es regelmäßig auf einen Hof in Brandenburg, wo es wühlen und sich suhlen könne. Dort habe es außerdem Kontakt zu Hunden und Ponys. Auch im Garten der Familie in Berlin halte sich das Tier gerne auf. Die Frau betonte zudem, das Tier als Minischwein gekauft zu haben und es aktuell zum Therapieschwein auszubilden.
Das VG Berlin wies die Klage der Frau nun ab (Urteil vom 17.09.2026 – 17 K 288/25). Ob Minischwein oder – wie vom Bezirksamt aufgrund der TikTok-Videos vermutet – Hängebauchschwein: Für das Gericht machte das keinen entscheidenden Unterschied. Maßgeblich seien die für Hausschweine geltenden Haltungsanforderungen.
VG: Wohnungshaltung und Treppenlaufen nicht artgerecht
Daran scheiterte denn auch die Berliner WG. Das Tier verbringe den Großteil seiner Zeit in der Wohnung im vierten Stock. Dort könne es weder wühlen noch sich suhlen. Außerdem fehle eine Unterteilung in die erforderlichen Funktionsbereiche Ruhen, Fressen und Ausscheiden. Hinzu komme ein weiteres Problem: Das Haus habe keinen Fahrstuhl. Das Schwein müsse also für jeden Ausflug und Spaziergänge vier Stockwerke Treppen laufen. Das Fazit des Gerichts: Eine noch so geräumige Altbauwohnung wird nicht zum Schweinestall, nur weil auf dem Sofa genügend Platz ist.
Ganz ausgestanden ist der Streit allerdings noch nicht. Gegen das Urteil kann die Tierhalterin Antrag auf Zulassung der Berufung beim OVG Berlin-Brandenburg stellen.
- Redaktion beck-aktuell, sst
- VG Berlin
- Urteil vom 17.09.2026
- 17 K 288/25
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Ein Schwein gehört nicht in eine Altbauwohnung. beck-aktuell, 30.09.2026 (abgerufen am: 30.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206846)



