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Verstoß gegen Tierschutzgesetz

Mann soll Pudel "Buddy" seiner Freundin erhängt haben

Schutz des Anwaltsberufs

Ein 38-Jähriger muss sich vor dem AG Flensburg verantworten, weil er den Hund seiner Freundin getötet haben soll. Der Fall sorgte für große Anteilnahme in der Stadt.

Unter großem öffentlichem Interesse hat am AG Flensburg der Prozess gegen einen 38-Jährigen begonnen, der einen kleinen Hund erhängt haben soll. Der Angeklagte habe den weißen Pudel-Mischling "Buddy" Ende März des vergangenen Jahres nicht, wie mit seiner Partnerin besprochen, ins Tierheim oder zum Einschläfern gebracht, sondern mit einem dünnen Seil in einem Wald in Flensburg aufgehängt, sagte der Staatsanwalt. Der so strangulierte kleine Rüde habe Schmerzen und Angst erlitten und sei schließlich gestorben. Der Mann ist wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz angeklagt.

"Buddys" Frauchen und der Angeklagte sind ein Paar. Sie wollten laut Staatsanwalt in eine Wohnung umziehen, in der Tiere nicht gehalten werden durften. "Der Angeklagte mochte den Hund zudem nicht", hieß es weiter. Zunächst war für den Prozess ein Verhandlungstag angesetzt. Weil die Beweisaufnahme länger dauerte als zuvor angenommen, wird der Prozess in der kommenden Woche fortgesetzt. Dann sollen die Plädoyers gehalten und voraussichtlich das Urteil verkündet werden.

Angeklagte verwickelt sich in Widersprüche

Der Angeklagte sagte vor Gericht aus, er habe den Hund nicht getötet. Er habe ihn zum Einschläfern bringen wollen und dabei einen Bekannten getroffen, der den Hund dann übernommen habe. Die gesamte Entwicklung tue ihm sehr leid. Er bereue es bis heute, den Hund alleine gelassen zu haben.

Während seiner Aussage verwickelte sich der Angeklagte mehrfach in Widersprüche. Auch die als Zeugin geladene Hundehalterin machte nach Einschätzung der Richterin widersprüchliche Angaben. Breiten Raum nahm zudem der Beziehungsstatus der beiden ein. Sie gaben an, verlobt zu sein. Die Richterin verwies jedoch auf mehrere Unstimmigkeiten und erklärte, sie gehe nach vorläufiger Würdigung nicht von einer Verlobung aus, die ein Zeugnisverweigerungsrecht begründen würde.

Große Anteilnahme am Tod des Hundes

Der Fall hatte in Flensburg und insbesondere in den sozialen Medien große Anteilnahme und Betroffenheit ausgelöst, auch Drohungen und Hasskommentare fanden sich im Netz.

Der Rüde konnte trotz des fehlenden Mikrochips rasch identifiziert werden - unter anderem an seiner auffälligen Leine. Er war bereits rund ein Jahr zuvor ins Tierheim gekommen, nachdem die Polizei ihn angebunden in einem Wald bei Flensburg gefunden hatte. Nach seinem Tod wurden Spenden gesammelt, um "Buddy" würdevoll zu bestatten. Im Herbst wurde seine Asche nach einer Trauerfeier am Tierheim beigesetzt.