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K.O.-Tropfen sind "Gefährliche Mittel"

"Ein Tropfen, fünf Jahre"

Hand träufelt K.O.-Tropfen mit einer Pipette in ein Getränk, im Hintergrund bunte Lichter, Diskothek
DIe Verwendung von K.o.-Tropfen bei Gewalttaten wird künftig härter bestraft © s-motive / Adobe Stock

Bisher gilt eine Mindeststrafe von drei Jahren, wenn K.-O.-Tropfen für Vergewaltigung oder Raub eingesetzt werden. Das wird sich mit der nun beschlossenen StGB-Reform ändern.

Der Einsatz sogenannter K.O.-Tropfen wird künftig härter bestraft. Wer die gefährlichen Substanzen für eine Vergewaltigung oder einen Raub benutzt, soll mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen müssen. Das hat der Bundestag beschlossen. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Linken und Grünen haben für die Reform gestimmt. Lediglich die AfD hat sich enthalten.

In Zukunft erfassen § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB (Vergewaltigung) sowie § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB (schwerer Raub) neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen nun ausdrücklich auch "gefährliche Mittel". Bisher konnte der heimliche Einsatz von K.O.-Tropfen bei Vergewaltigung oder Raub lediglich im Rahmen der Strafzumessung strafschärfend berücksichtigt werden. Das ändert sich nun mit der Aufnahme des gefährlichen Mittels in die beiden Qualifikationstatbestände.

K.O.-Tropfen sind (meist heimlich verabreichte) Substanzen, die Opfer schnell benommen, wehrlos oder bewusstlos machen können. Betroffen seien vor allem Frauen, denen etwa in Bars oder auf Partys unbemerkt Substanzen ins Getränk gegeben würden und die anschließend sexuell genötigt oder vergewaltigt würden, erklärte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) gegenüber der NOZ. Hinzu kämen Fälle, in denen Männer ihre Partnerinnen betäubten, selbst vergewaltigten oder von anderen Männern vergewaltigen ließen. Teilweise würden die Taten gefilmt und im Internet verbreitet. Hubig verwies auf den Fall Gisèle Pelicot sowie Fälle in Deutschland.

Sonja Eichwede, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende sagte dazu im Bundestag: "Wer K.-O.-Tropfen einsetzt, um eine Frau zu vergewaltigen, überschreitet jede Grenze unseres Rechtsstaats. Solche Täter gehören auch mindestens fünf Jahre in Haft."

Reaktion auf BGH-Urteil

Hintergrund der Reform ist eine Entscheidung des BGH. Dieser hatte 2024 entschieden, dass bei einem sexuellen Übergriff verwendete K.O.-Tropfen nicht als gefährliches Werkzeug im Sinne des § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB zu verstehen seien. Flüssigkeiten hätten keine feste Form und seien deswegen keine Gegenstände. Eine andere Auslegung verstoße gegen den Bestimmtheitsgrundsatz in Art. 103 Abs. 2 GG, so damals der BGH. Bislang gilt daher in solchen Fällen eine Mindeststrafe von drei statt fünf Jahren. 

Der Einsatz der Substanzen sei aber mit Fällen besonders schwerer sexueller Übergriffe vergleichbar, hießt es zur Begründung im Gesetz. "Wir schließen diese Lücke. Wir sagen: ein Tropfen, fünf Jahre", sagte Eichwede.

Abgeordnete Susanne Hierl (CSU) sagte: "Der Einsatz von K.-O.-Tropfen und vergifteten Substanzen, das ist eine besonders grausame Art, wie man Menschen zu einer Tatbegehung gezielt wehrlos macht."

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Opposition: Reform geht nicht weit genug

Bei der Strafverfolgung gibt es jedoch Herausforderungen: Die K.-O.-Mittel sind oft nur wenige Stunden im Körper nachweisbar. Das würde von Tätern ausgenutzt, so Luke Hoß (Die Linke). Es sei zwar richtig, das Strafmaß anzupassen. "Aber dabei dürfen wir nicht stehen bleiben." Er forderte mehr Aufklärung. Lena Gumnior (Grüne) merkte an, es fehle an erreichbaren Anlaufstellen und verlässlichen Strukturen für Opfer. "Daran ändert der vorliegende Entwurf nichts."

Knuth Meyer-Soltau (AfD) nannte die Änderungen symbolisch. "Sorgen Sie für flächendeckende toxikologische Schnelltests und schaffen Sie verlässliche Standards zur gerichtsverwertbaren Spurensicherung in den Kliniken."