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Haft nach Angriff auf Polizisten

Fußballfan entgeht Verurteilung wegen Mordversuchs

Ein Polizist mit Helm steht mit dem Rücken zur Kamera und blickt auf Fußballfans, die hinter einem Zaun im Stadion stehen.
Bei einem Fußballspiel zwischen Magdeburg und Dresden kam es zu massiven Ausschreitungen (Symbolbild). © rlang / Adobe Stock

Mehr als 70 Polizisten sind bei Krawallen rund um das Fußballspiel zwischen Magdeburg und Dresden verletzt worden. Nun wurde ein Täter verurteilt. Er muss zwar ins Gefängnis, es hätte aber noch schlimmer für ihn kommen können.

Nach Angriffen auf Polizisten bei einem Zweitligaspiel hat das LG Magdeburg einen 29-jährigen Fußballfan wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen versuchten Mordes Anklage erhoben und sechs Jahre Haft gefordert. Ein Tötungsvorsatz war laut den Richtern jedoch nicht nachweisbar.

Beim Fußball-Zweitligaspiel zwischen dem 1. FC Magdeburg und Dynamo Dresden war es Ende Januar zu schweren Ausschreitungen gekommen. Mehr als 70 Polizisten wurden verletzt. In der Halbzeitpause griffen Anhänger aus Magdeburg Polizisten im Stadionumlauf hinter den Tribünen an.

Führende Rolle bei den Krawallen

Der 29-Jährige aus Aschersleben (Salzlandkreis) hatte unter anderem eine mehrere Kilogramm schwere Betonplatte in Richtung der Beamten geschleudert. Ein Polizist wurde am Kopf getroffen und verletzt. Dies sei sehr gefährlich gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Der Beamte trug einen Helm.

Aus Sicht des Gerichts hat der 29-Jährige bei den Krawallen eine führende Rolle eingenommen. Er wurde nicht nur wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, sondern in Tateinheit auch wegen schweren Landfriedensbruchs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zugunsten des im Januar festgenommenen Mannes wertete das Gericht den Umstand, dass das Geschehen bei den Ausschreitungen sehr dynamisch und die Atmosphäre aufgeheizt gewesen sei. Weiterhin sei der Mann alkoholisiert gewesen, dies sei mit einer gewissen Enthemmung einhergegangen. Da er Polizisten in seinem Freundeskreis habe, sei zudem nicht von einer grundsätzlichen Abneigung gegenüber Polizeibeamten auszugehen. Auch sei der Angeklagte nicht vorbestraft, habe die Tat eingeräumt, sich beim Opfer entschuldigt und 2.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt.

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Pflasterstein auf Polizeibeamten geworfen

Der Vorsitzende Richter betonte während der Urteilsverkündung, Woche für Woche würden Fußballspiele mit massiver Polizeipräsenz abgesichert. Es sei inakzeptabel, dass Beamte damit rechnen müssten, verletzt zu werden. Außerdem würden für die Einsatzkosten auch die Fans als Steuerzahler aufkommen, die Gewalt ablehnten.

Am LG Magdeburg läuft noch ein weiterer Prozess wegen versuchten Mordes an Polizisten im Kontext der Ausschreitungen. Einem 31 Jahre alten Angeklagten aus Magdeburg wird vorgeworfen, einen rund fünf Kilogramm schweren Pflasterstein aus einem Abstand von wenigen Metern auf einen Polizeibeamten geworfen zu haben. Durch den Wurf wurde der Helm des Polizisten zerstört. Der 31-Jährige soll laut Anklage zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass der Wurf zu tödlichen Verletzungen hätte führen können.

Gewerkschaft der Polizei Sachsen-Anhalt begrüßt Urteil

"Dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe sind ein deutliches Signal, dass massive Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte nicht folgenlos bleibt", sagte die Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Sachsen-Anhalt Nancy Emmel. "Unabhängig von der strafrechtlichen Einordnung der Tat müssen wir uns aber vor Augen führen, dass ein solcher Angriff auch tödlich hätte enden können." Vereine, Veranstalter und Sicherheitsverantwortliche seien in der Pflicht, Sicherheitskonzepte kritisch zu überprüfen und gemeinsam wirksame Maßnahmen gegen gewaltbereite Personen zu entwickeln, hieß es.

Die "widerwärtige Tat" sei milde abgeurteilt worden, sagte dagegen der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Heiko Teggatz. "Wer eine 15 Kilogramm schwere Betonplatte auf einen Polizisten wirft, nimmt zumindest billigend in Kauf, dass er getötet wird. Wir gehen davon aus, dass die Staatsanwaltschaft hier Rechtsmittel einlegen wird."