Schranke zu, Lappen weg
Parkhäuser gehören zum öffentlichen Verkehr
Als ein Autofahrer mit fast zwei Promille das Parkhaus verlassen wollte, sperrte eine Mitarbeiterin die Schranke. Vor Gericht argumentierte er, dass das keine Trunkenheit "im Verkehr" gewesen sein könne, da man ihn auf Privatgelände eingesperrt habe. Das BayObLG folgte dieser Spitzfindigkeit nicht.