Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
NSU-Mordserie

Zschäpe akzeptiert Haft bis mindestens 2035

Kundgebung in Berlin, Personengruppe hält Schilder mit Gesichtern der NSU-Opfer hoch
Familienangehörige der NSU-Mordopfer bei einer Kundgebung in Berlin am 17. Oktober 2025 © picture alliance / Anadolu | Halil Sa

Beate Zschäpe wollte nach höchstens 20 Jahren aus der Haft entlassen werden. Das Gericht sagte Nein - und das akzeptiert die verurteilte Rechtsterroristin nun und wird so bis mindestens 2035 in Haft bleiben.

Das OLG München hatte die Mindestverbüßungsdauer auf insgesamt 24 Jahre festgelegt und es zudem abgelehnt, die weitere Vollstreckung der Strafe zur Bewährung auszusetzen. Wie das OLG mitteilte, hat Zschäpe keine Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt.

Zugunsten Zschäpes wertete das Gericht, dass sie inzwischen zugegeben habe, jedenfalls nach dem ersten Mord des sogenannten "Nationalistischen Untergrunds" (NSU) im Vorfeld von den weiteren geplanten Mordtaten gewusst zu haben. Deshalb blieb das OLG ein Jahr unter den von der Bundesanwaltschaft geforderten 25 Jahren. Damit hat die heute 51-Jährige nach Gerichtsangaben eine realistische Chance, zu Lebzeiten wieder auf freien Fuß zu kommen.

Morde und Anschläge in ganz Deutschland

Der (NSU) war eine Terrorzelle, bestehend aus Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die von 2000 an unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland verübte, fünf davon in Bayern. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Mundlos und Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten. Die beiden töteten sich 2011, um ihrer Festnahme zu entgehen - erst damit war der NSU aufgeflogen und Zschäpe kam in Untersuchungshaft.

2018 verurteilte sie das OLG als Mittäterin zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit war eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.

Jetzt auch per WhatsApp immer auf dem Laufenden bleiben
In eigener Sache

Jetzt auch per WhatsApp immer auf dem Laufenden bleiben

Aktuelle Urteile, Gesetzgebung und wichtige Rechtsdebatten direkt aufs Smartphone: Mit dem neuen WhatsApp-Kanal von beck-aktuell verpassen Sie keine wichtige Entwicklung mehr.