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Beate Zschäpe

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"Ich schäme mich"
NSU-Terroristin Zschäpe

"Ich schäme mich"

Im Prozess gegen die mutmaßliche NSU-Unterstützerin Susanne E. zeigt sich Beate Zschäpe reumütig. Die als Zeugin geladene Rechtsterroristin spricht davon, ihre Verurteilung mittlerweile angenommen zu haben.

Mutmaßliche NSU-Unterstützerin schweigt zum Prozessauftakt

Mutmaßliche NSU-Unterstützerin schweigt zum Prozessauftakt

Susann E. soll die Neonazis der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) unterstützt haben. Jetzt steht die Frau in Dresden vor Gericht. Verhandlungstermine sind bis Mitte 2026 angesetzt.

Keine Hauptverhandlung für NSU-Unterstützerin

Keine Hauptverhandlung für NSU-Unterstützerin

Wegen mangelnder Indizien will das OLG Dresden kein Hauptverfahren gegen eine Unterstützerin des NSU und Vertraute von Beate Zschäpe eröffnen. Susann E. muss sich gleichwohl vor dem LG Zwickau verantworten.

Zschäpe räumt Mitschuld ein
NSU-Morde

Zschäpe räumt Mitschuld ein

Nach der Aussage der verurteilten Rechtsterroristin Beate Zschäpe vor dem bayerischen NSU-Untersuchungsausschuss Ende Mai hat der Landtag nun das Wortprotokoll der nicht-öffentlichen Sitzung veröffentlicht. Danach erklärte Zschäpe ausdrücklich ihre Mitschuld an den Morden des "Nationalsozialistischen Untergrundes". Bislang war lediglich durch Berichte der Abgeordneten und von Zschäpes Anwalt bekannt, dass sie eine Mitschuld deutlich wie nie eingeräumt hat.

Zschäpe räumt Mitschuld deutlicher als je zuvor ein
NSU-Mordserie

Zschäpe räumt Mitschuld deutlicher als je zuvor ein

Fünf Jahre nach Ende des NSU-Prozesses hat die verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe vor dem bayerischen NSU-Untersuchungsausschuss Rede und Antwort gestanden – vier Stunden lang. Sie wird dabei deutlicher als je zuvor. Doch viele Fragen bleiben weiter offen. Der "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) war eine Terrorzelle, die von 2000 an jahrelang unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland verübte, fünf davon in Bayern.

Zschäpe mit Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung als NSU-Mittäterin erfolglos

Zschäpe mit Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung als NSU-Mittäterin erfolglos

Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, bleibt lebenslang in Haft. Sie ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das Strafurteil des Oberlandesgerichts München und zwei Beschlüsse des Bundesgerichtshofs gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an, da Zschäpe weder dargetan habe noch es aus sich heraus ersichtlich sei, dass sie in ihren Grundrechten verletzt ist.

Keine Anhaltspunkte für weitere NSU-Helfer
Bundesanwaltschaft

Keine Anhaltspunkte für weitere NSU-Helfer

Die Bundesanwaltschaft sieht nach wie vor keine Belege dafür, dass der "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) bei seinen Morden und Anschlägen gezielte Hilfe vor Ort gehabt hätte, etwa aus rechtsextremen Szenen. Das machte Bundesanwalt Jochen Weingarten am Montag im neuen NSU-Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags deutlich. Abseits von Spekulationen habe man keine Anhaltspunkte dafür, dass neben dem NSU-Trio andere Personen in die Auswahl von Tatorten und Opfern eingebunden gewesen wären.

Zweiter NSU-Untersuchungsausschuss im bayerischen Landtag kommt

Zweiter NSU-Untersuchungsausschuss im bayerischen Landtag kommt

Im bayerischen Landtag wird es zum zweiten Mal einen Untersuchungsausschuss zur 2011 aufgeflogenen rechtsextremen Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) geben. Grüne und SPD haben dazu gemeinsam einen Antrag eingereicht – die Stimmen der beiden Fraktionen reichen für die Einsetzung des Gremiums bereits aus.

Urteil in NSU-Verfahren auch hinsichtlich André E. und damit insgesamt rechtskräftig

Urteil in NSU-Verfahren auch hinsichtlich André E. und damit insgesamt rechtskräftig

Die Verurteilung des NSU-Helfers André E. zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts München bestätigt. Von weiteren Vorwürfen hatte das OLG André E. freigesprochen. Gegen die Entscheidung hatten sowohl der Angeklagte als auch der Generalbundesanwalt Revision eingelegt.

BGH weist Anhörungsrüge von Beate Zschäpe ab

BGH weist Anhörungsrüge von Beate Zschäpe ab

Die Anhörungsrüge der zu lebenslanger Haft verurteilten NSU-Terroristin Beate Zschäpe wegen der Verwerfung ihrer Revision durch den Bundesgerichtshof bleibt ohne Erfolg. Die obersten Strafrichterinnen und -richter in Karlsruhe wiesen ihren Rechtsbehelf bereits am 22.09.2021 zurück, wie aus dem gestern veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Zschäpes Anspruch auf rechtliches Gehör sei im Revisionsverfahren nicht verletzt worden, so das Gericht.