Zschäpe mit Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung als NSU-Mittäterin erfolglos
Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, bleibt lebenslang in Haft. Sie ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das Strafurteil des Oberlandesgerichts München und zwei Beschlüsse des Bundesgerichtshofs gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an, da Zschäpe weder dargetan habe noch es aus sich heraus ersichtlich sei, dass sie in ihren Grundrechten verletzt ist.