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Kannibale von Rotenburg

Armin Meiwes bleibt im Gefängnis

Portraitaufnahme eines Mannes mittleren Alters vor getäfelter Wand
Armin Meiwes im Verhandlungsraum des LG Frankfurt a.M. im Mai 2006 © picture-alliance/ dpa/dpaweb | Frank May

Der Fall erregte vor mehr als 20 Jahren deutschlandweit Aufsehen – und beschäftigt Gerichte bis heute. Nun hat Armin Meiwes einen Antrag auf Haftentlassung zurückgenommen.

Der als "Kannibale von Rotenburg" bekanntgewordene Armin Meiwes bleibt vorerst in Haft. Wie das LG Kassel bestätigte, hat der in Kassel einsitzende Verurteilte einen Antrag auf bedingte Haftentlassung zurückgenommen.

Die Rücknahme erfolgte demnach bereits Anfang September. Derzeit sei kein auf Entlassung gerichtetes Verfahren mehr anhängig, hieß es. Eine Entlassung steht daher nach Angaben des Gerichts bis auf weiteres nicht an. Zuvor hatte die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) berichtet.

Lebenslange Haftstrafe wegen Mordes

Meiwes wurde im Dezember 2002 festgenommen und verbüßt seit 2006 eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Er hatte einen Internet-Bekannten getötet, zerlegt und Teile des Körpers gegessen.

Der Fall und die anschließenden Verhandlungen hatten deutschlandweit großes Aufsehen erregt und viele Gerichte beschäftigt. Umstritten war das Mord-Urteil, weil der Getötete mit der Tat einverstanden gewesen sein soll.

Der heute 64-Jährige hatte in der Vergangenheit mehrfach Anträge auf vorzeitige Entlassung gestellt. Zuletzt hatte das Gericht ein zwischenzeitlich ruhend gestelltes Verfahren um eine vorzeitige Haftentlassung zum Jahresende 2025 wieder aufgenommen.

 

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