Die Anwaltspflicht, sich kurz zu fassen
Wie Nachbarländer ihre Advokaten wirklich disziplinieren
Hunderte Seiten Schriftsatz sind längst keine Seltenheit mehr. Dabei sind deutsche Anwälte zu knappem Vortrag verpflichtet – theoretisch. Wie’s richtig geht, machen Österreich, die Schweiz und England längst vor, zeigt Leon Marcel Kahl.