Einheitliche Zulassung und neue Aufsicht geplant

Zitiervorschlag
Einheitliche Zulassung und neue Aufsicht geplant. beck-aktuell, 24.07.2026 (abgerufen am: 24.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/202716)
Die Tätigkeit der Insolvenzverwalter soll bundesweit einheitlich geregelt werden. Die geplante Reform soll einheitliche Zulassungsvoraussetzungen schaffen, den Zugang zum Beruf vereinfachen und die Gerichte entlasten.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Gesetzentwurf für einen einheitlichen Rechtsrahmen für Insolvenzverwalter und andere insolvenzrechtliche Amtsträger vorgelegt. Künftig sollen entsprechende Ämter nur mit einer bundesweit gültigen Zulassung übernommen werden können.
Bislang prüfen die mehr als 100 Insolvenzgerichte eigenständig die Eignung der Bewerber und Bewerberinnen und führen eigene Vorauswahllisten. Nach Ansicht des BMJV führt das zu bürokratischem Aufwand und unterschiedlichen Auswahlmaßstäben. Bewerbern und Bewerberinnen werde der Zugang erschwert, weil sie ihre Eignung bei mehreren Gerichten jeweils gesondert nachweisen müssen. Das soll sich jetzt ändern.
Künftig soll es für alle insolvenzrechtlichen Berufsträger eine einheitliche Zulassung geben. Der Gesetzentwurf gibt vor, welche persönlichen und fachlichen Voraussetzungen dafür vorliegen müssen. Anders als bisher sollen Berufseinsteiger durch eine mündliche Prüfung belegen müssen, dass sie über die erforderlichen theoretischen Kenntnisse verfügen.
Berufsträgerregister und Berufsträgerkammer
Zugelassene Personen sollen in ein bundesweites Register aufgenommen werden, das unter anderem Angaben zu Qualifikation, Ausstattung, Erfahrungen und möglichen berufsrechtlichen Sanktionen enthält. Auf dieses Register sollen Gerichte zugreifen können, wenn sie Personen auswählen und bestellen.
Zudem sieht der Entwurf eine umfassende Berufsaufsicht vor. Bei Verstößen gegen Berufspflichten sollen Rügen, Geldbußen von bis zu fünf Millionen Euro oder der Entzug der Zulassung möglich sein. Zuständig für Zulassung und Aufsicht soll eine neu einzurichtende Kammer der insolvenzrechtlichen Berufsträger sein.
Erfahrene Berufsträger sollen ohne erneute Ausbildung und theoretische Prüfung zugelassen werden, wenn sie im maßgeblichen Zeitraum in mindestens 20 Insolvenzverfahren zum Verwalter oder Sachwalter bestellt waren, davon mindestens fünf schlussgerechnete Regelverfahren; ein Auffangtatbestand erfasst vergleichbare Erfahrung aus komplexen Unternehmensinsolvenzen.
Der Referentenentwurf wurde an die Länder und Verbände versandt. Stellungnahmen können bis zum 25. September 2026 eingereicht werden.
Berufsverband begrüßt Initiative
Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) begrüßte das Vorhaben. "Ein echter Meilenstein für unseren Beruf. Wir begrüßen sehr, dass sich die Bundesregierung diesem Gesetzesvorhaben angenommen hat“, sagte er. Seit knapp 20 Jahren fordere der VID die Professionalisierung des Insolvenzverwalterberufs durch eine gesetzliche Berufsordnung für InsolvenzverwalterInnen.
Mit dem Berufsrecht werde nunmehr auch der schon lange vom BVerfG als eigenständig anerkannte Beruf des Insolvenzverwalters einer gesetzlichen Anerkennung zugeführt, führte Niering weiter aus. Die Übertragung der Zulassung und Berufsaufsicht auf eine durch die Berufsträger und Berufsträgerinnen selbst organisierte Kammer sei ein konsequenter Schritt, der die Justizverwaltungen entlaste und gleichzeitig eine fachlich kompetente sowie transparente Verwaltung des Berufs unter der Rechtsaufsicht des Bundesjustizministeriums garantiere.
- Redaktion beck-aktuell, bw
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Einheitliche Zulassung und neue Aufsicht geplant. beck-aktuell, 24.07.2026 (abgerufen am: 24.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/202716)



