Lebensversicherung in der Insolvenzmasse
Eheführung ist keine Arbeitsleistung
Ansprüche aus einer Lebensversicherung des Ex-Ehepartners bleiben Teil der Insolvenzmasse. Das hat der BGH entschieden. Eine Übertragung des Pfändungsschutzes für persönlich geleistete Dienste lehnte das Gericht ab, denn das "Führen einer Ehe" falle nicht darunter.