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Kosten einer IFG-Auskunft

Die Mindestgebühr gibt’s auch ohne Ermessen

Eine Hand hält einen einmal gefalteten 10 Euro Schein.
Bei der Mindestgebühr von 10 Euro muss kein Ermessen ausgeübt werden. © Igor Butseroga / Adobe Stock

Zehn Euro für eine Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz – muss die Behörde begründen, warum sie ausgerechnet diesen Betrag wählt? Nein, sagt das OVG Münster: Wer nur die Mindestgebühr ansetzt, braucht sein Ermessen gar nicht auszuüben.

Bei einer Rahmengebühr am unteren Ende muss eine Behörde nicht darlegen, warum sie genau diesen Betrag verlangt. Das OVG für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Klage eines Bürgers gegen einen Gebührenbescheid des Landesjustizministeriums abgewiesen und damit ein anderslautendes Urteil des VG Gelsenkirchen kassiert (Beschluss vom 15.07.2026, 9 A 796/26).

Der Mann hatte vom Ministerium der Justiz nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW wissen wollen, wie viel das Haus 2021 für Printmedien ausgegeben hat. Das Ministerium erteilte die Auskunft – und stellte dafür 10 Euro in Rechnung. Der Gebührenrahmen reicht in solchen Fällen von 10 bis 500 Euro. Das VG Gelsenkirchen hielt den Bescheid dennoch für rechtswidrig: Die Behörde habe ihr Ermessen nicht erkennbar ausgeübt. Das OVG sieht das anders.

Rahmenermessen beginnt erst über der Untergrenze

Grundsätzlich, so der 9. Senat, müsse eine Behörde bei Rahmengebühren zwar erkennen lassen, dass sie ihr Ermessen tatsächlich genutzt habe. Sie müsse abschätzen, ob der Verwaltungsaufwand unterdurchschnittlich, durchschnittlich oder überdurchschnittlich sei, und die Gebühr innerhalb des Rahmens entsprechend einordnen. Übersteigerte Anforderungen dürfe man daran allerdings nicht stellen.

Einer solchen Ausübung und Begründung des Rahmenermessens bedürfe es jedoch nicht, wenn die Behörde lediglich die Mindestgebühr festsetze. Das Rahmenermessen beziehe sich nur auf die Ausfüllung des Gebührenrahmens oberhalb seiner durch die Mindestgebühr markierten Untergrenze. Daher scheide bei Festsetzung lediglich der Mindestgebühr die Annahme eines Ermessensfehlers bereits im Ansatz aus. Der Kläger kann Beschwerde beim BVerwG einlegen.