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Kosten für Polizeieinsatz

EM-Stadionkletterer zahlt nach Mediation 7.000 Euro

Ein Fußballstadion, aus der Luft fotografiert
Das Dortmunder Stadion von oben © Photo London UK / Adobe Stock

Nach seiner Klettertour beim EM-Spiel in Dortmund zahlt ein junger Mann nun 7.000 Euro an die Polizei – und verspricht, in Nordrhein-Westfalen auf kein Gebäude mehr zu steigen.

Gut zwei Jahre nach seiner Klettertour durch die Dachkonstruktion des Dortmunder Fußball-Stadions beim EM-Achtelfinale zahlt ein junger Mann 7.000 Euro an Polizeikosten. Das ist laut VG Gelsenkirchen das Ergebnis einer Mediation. Die Polizei Dortmund hatte ursprünglich einen Bescheid über mehr als 12.000 Euro verschickt.

Der damals 21 Jahre alte Osnabrücker war beim EM-Achtelfinale zwischen Deutschland und Dänemark am 29. Juni 2024 unter dem Stadiondach entdeckt worden. Er war nach eigenen Angaben bereits am Vorabend hinaufgeklettert, um Fotos zu machen. Die Polizei setzte 108 Beamte und unter anderem ein Spezialeinsatzkommando (SEK) sowie einen Hubschrauber ein. Die Kosten sollte der "Roofer" zahlen, der klagte aber dagegen.

Vor dem VG Gelsenkirchen einigte man sich nun in der nicht öffentlichen Mediation auf den geringeren Betrag. "Meinem Mandanten tut das alles leid, er wollte niemanden erschrecken", sagte Verteidiger Roman von Alvensleben der dpa: "Er hatte die Folgen nicht bedacht und bereut die Aktion." Sein Mandant habe nur ein schönes Foto von dem vollen Stadion anfertigen wollen. Die Polizei hat die Einsicht des "Roofers" laut Gericht "wohlwollend" zur Kenntnis genommen.

"Roofer" will auch Strafbefehl akzeptieren

Der junge Mann hat sich im Zuge der Mediation auch verpflichtet, in NRW nicht mehr illegal auf Gebäude zu klettern. Würde er dabei doch erwischt, wäre der ursprüngliche Betrag von 12.076,93 Euro fällig.

Eigentlich müsste sich der junge Mann am 31. Juli noch wegen Hausfriedensbruchs vor dem AG Dortmund verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Strafbefehl über 70 Tagessätze von je 15 Euro, also insgesamt 1.050 Euro, beantragt. Gegen den Strafbefehl hatte der Kletterer Einspruch erhoben. Anwalt von Alvensleben will den Einspruch nun zurückziehen und "den Rechtsfrieden damit wiederherstellen". So käme es doch nicht zum Prozess und der Osnabrücker würde die Geldstrafe zahlen.