Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
"Trust no one"-Tattoo bei Bewerber

"Vertraue niemandem" ist keine gute Botschaft für einen Polizisten

Polizeiwappen NRW am Oberarm eines Polizisten
Wegen eines Tattoos platzte für einen Mann der Traum vom Polizeiberuf. © Tim Freitag / Adobe Stock

Ein Polizeibewerber trug die Botschaft "Vertraue niemandem" auf seinem Arm. Für die Behörden ein Widerspruch und für die Gerichte ein nachvollziehbarer Grund, an seiner Eignung zu zweifeln. Auch die Überdeckung des Motivs half dem Mann nicht weiter.

Eine Tätowierung wurde einem Polizeibewerber in Nordrhein-Westfalen zum Verhängnis. Das Land lehnte seine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst ab, weil es Zweifel an seiner charakterlichen Eignung hatte. Auslöser dieser Zweifel war ein Tattoo auf der Innenseite seines linken Oberarms: zu sehen waren zwei Patronen mit den Worten "trust" und "no one" – zusammen also die Botschaft "Vertraue niemandem". 

Der Mann wehrte sich gegen die Entscheidung zunächst vor dem VG Köln. Dort scheiterte er mit dem Versuch, seine Zulassung zum Vorbereitungsdienst und die Ernennung zum Kommissaranwärter zum 1. September 2026 gerichtlich durchzusetzen. Auch vor dem OVG Nordrhein-Westfalen blieb er im Eilverfahren erfolglos: Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz (Beschluss vom 28. August 2026, Az. 6 B 976/26). 

Beurteilungsspielraum des Landes ist gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar

Zunächst stellte das Gericht klar, dass dem Land bei der Bewertung der charakterlichen Eignung von Polizeibewerberinnen und -bewerbern ein weiter Beurteilungsspielraum zustehe, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar sei. Tätowierungen dürften dabei durchaus in die Bewertung einfließen, schließloch seien sie bewusst gewählte und dauerhaft sichtbare Botschaften, mit denen die Trägerinnen und Träger nach außen etwas über sich selbst mitteilen. 

Nach Auffassung des Gerichts durfte das Land die Kombination aus der Aussage "vertraue niemandem" und der Darstellung von Waffenmunition kritisch bewerten. Die Botschaft könne auf eine fehlende Bereitschaft zu gewaltfreier Konfliktbewältigung und zu einem vertrauensvollen zwischenmenschlichen Umgang hindeuten. Dieser Einschätzung habe der Mann trotz verschiedener Einwände nichts Überzeugendes entgegensetzen können. 

Gegenseitiges Vertrauen im Polizeidienst überlebenswichtig 

Der Mann argumentierte etwa, ein gewisses Maß an Misstrauen gegenüber anderen Menschen sei im Polizeidienst aus Gründen der Eigensicherung durchaus angebracht. Das Gericht hielt dagegen, dass Polizeiarbeit maßgeblich auf Teamarbeit und Vertrauen beruhe. Gerade in gefährlichen Einsatzsituationen könne das Vertrauen in Kolleginnen und Kollegen sogar lebenswichtig sein. Vor diesem Hintergrund seien die Zweifel des Landes aufgrund der im Tattoo formulierten Botschaft nachvollziehbar. 

Ebenso wenig überzeuge der Einwand des Mannes, die Patronen seien unbrauchbar, da keine Waffe gezeigt werde. Die Munition sei zwar unbenutzt dargestellt, wirke gerade deshalb aber jederzeit einsetzbar.

Entfernung des Tattoos hilft auch nicht weiter

Schließlich half dem Bewerber auch nicht, dass er das Tattoo in der Zwischenzeit hatte überdecken lassen. Das wertete das Gericht zwar grundsätzlich als positives Signal, verwies jedoch auch hier auf den weiten Beurteilungsspielraum des Landes: Dieses habe dem Umstand größere Bedeutung beimessen dürfen, dass sich der Mann ein Tattoo mit dieser Symbolik überhaupt erst habe stechen lassen, als der Entscheidung, es nach der Anhörung überdecken zu lassen.