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Tätowierung

Mehr Artikel zu diesem Tag

"Vertraue niemandem" ist keine gute Botschaft für einen Polizisten
"Trust no one"-Tattoo bei Bewerber

"Vertraue niemandem" ist keine gute Botschaft für einen Polizisten

Ein Polizeibewerber trug die Botschaft "Vertraue niemandem" auf seinem Arm. Für die Behörden ein Widerspruch und für die Gerichte ein nachvollziehbarer Grund, an seiner Eignung zu zweifeln. Auch die Überdeckung des Motivs half dem Mann nicht weiter.

Dezente Tätowierung bei Polizei erlaubt
Chinesische Schriftzeichen hinter dem Ohr

Dezente Tätowierung bei Polizei erlaubt

Das VG Karlsruhe hat entschieden, dass eine kleine Tätowierung hinter dem Ohr bei der Einstellung zur Polizei nicht pauschal verboten werden darf. Die Untersagung sei im vorliegenden Fall unverhältnismäßig.

Keine Entgeltfortzahlung
Krank durch Tattoo

Keine Entgeltfortzahlung

Tätowierungen gelten längst als Ausdruck individueller Lebensgestaltung – auch im Berufsleben sind sie weitgehend akzeptiert. Aber: Wer sich freiwillig tätowieren lässt, muss das Risiko möglicher Folgen selbst tragen – auch finanziell.

Kein Problem für angehende Kriminalpolizistin
Rosenblüten-Tattoo

Kein Problem für angehende Kriminalpolizistin

Eine Tätowierung, die nicht unter der Uniform verschwindet, konnte früher eine Polizei-Karriere beenden, noch bevor sie begonnen hatte. Heute sieht man das gelassener. Daher hat eine Frau mit Rosenblüten-Tattoos auf ihren Händen gute Chancen, für den Vorbereitungsdienst der Polizei zugelassen zu werden.

Schlangenbiss-Tattoo kein Einstellungshindernis für Polizeidienst

Schlangenbiss-Tattoo kein Einstellungshindernis für Polizeidienst

Die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst kann nicht wegen einer Tätowierung verweigert werden, die eine in eine menschliche Hand beißende Schlange zeigt. Das Tragen eines solchen Körperschmucks allein könne keine Eignungszweifel begründen, entschied das VG Aachen.

Mit zweifelhaftem Tattoo keine Einstellung als Polizist

Mit zweifelhaftem Tattoo keine Einstellung als Polizist

Ein Bewerber, bei dem wegen des konkreten Inhalts und der Ausgestaltung seiner (nicht sichtbaren) Tätowierung Zweifel an der Verfassungstreue bestehen, hat keinen Anspruch auf Einstellung als Polizeibeamter. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Eilrechtsschutzverfahren. Der Dienstherr habe bezweifeln dürfen, dass der Bewerber die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrnehmen werde.

Polizist darf sich nach langem Streit "Aloha"-Tattoo stechen lassen

Polizist darf sich nach langem Streit "Aloha"-Tattoo stechen lassen

Nach jahrelangem Rechtsstreit darf sich ein bayerischer Polizist nun ein Tattoo mit dem Schriftzug "Aloha" stechen lassen. Die Genehmigung für die Tätowierung sei für den "konkreten Einzelfall" erteilt worden, teilte das bayerische Innenministerium in München am Freitag auf Anfrage mit und bestätigte eine Meldung des "Spiegel". Bedingung sei allerdings, dass der Mann die Tätowierung im Dienst so verdeckt, dass sie nicht zu sehen ist.

Polizeibewerber mit "Loyalty, Honor, Respect, Family"-Rückentattoo zu Recht abgelehnt

Polizeibewerber mit "Loyalty, Honor, Respect, Family"-Rückentattoo zu Recht abgelehnt

Ein Polizeidienstbewerber mit der Tätowierung "Loyalty, Honor, Respect, Family" im gesamten oberen Rückenbereich ist charakterlich ungeeignet und darf deshalb abgelehnt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier in einem Eilverfahren entschieden. Das Tattoo deute auf ein "archaisches und überkommenes Wertesystem" hin.

Einstellung in Polizeivollzugsdienst trotz Totenkopf-Tattoos möglich

Einstellung in Polizeivollzugsdienst trotz Totenkopf-Tattoos möglich

Ein Bewerber für den Polizeivollzugsdienst, der sich neben weiteren Motiven auch ein Skelett einschließlich Totenkopf auf seinen Oberarm hat tätowieren lassen, darf unter Berücksichtigung der von ihm hierzu gegebenen Erläuterung nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, die Tätowierung lasse auf eine gewaltverherrlichende Einstellung schließen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 14.09.2021 entschieden.

Kündigung eines Lehrers wegen Tattoos aus rechtsextremer Szene rechtmäßig

Kündigung eines Lehrers wegen Tattoos aus rechtsextremer Szene rechtmäßig

Die Kündigung eines Lehrers wegen Nazi-Tätowierungen auf seinem Körper ist wirksam. Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gestern und wies die gegen die Kündigung gerichtete Klage ab. Zur Begründung hieß, die Tattoos ließen auf eine fehlende Verfassungstreue und damit auf eine fehlende Eignung als Lehrer schließen. Die Revision wurde nicht zugelassen.