Schadensersatz fällig? Gelöschte Bewerbungsunterlagen führten zu "emotionalem Ungemach"
Ein Unternehmen löscht alle Bewerbungsunterlagen "gemäß den Vorgaben der DS-GVO". Ein Bewerber fühlt sich damit unwohl, weil er keine Auskunft darüber erhielt, was zuvor mit seinen Daten gemacht worden war. Die Frage, ob das für einen Schadensersatzanspruch reicht, zieht sich inzwischen bis zum EuGH.