"Sekretärin"-Stellenanzeige diskriminiert
Vielkläger ist noch kein AGG-Hopper
Eine oberflächliche Bewerbung, fast 200 km Distanz zur Arbeitsstelle und mehrere Diskriminierungsverfahren im gesamten Bundegebiet. All das macht einen Bewerber, der sich auf eine Stellenausschreibung als "Sekretärin" beworben hatte, noch nicht zum AGG-Hopper. Das LAG Hessen sieht kein Geschäftsmodell.