Nicht arbeits-, aber amtsfähig
Betriebsrat muss erkrankten Kollegen wieder laden
Ein seit Jahren krankgeschriebener Flugzeugbetanker wollte plötzlich wieder im Betriebsrat mitmischen. Das Gremium blockte. Krank sei krank. Doch so einfach ist es nicht, stellte das LAG Hessen klar: Wer sein Betriebsratsamt ausüben will, müsse eingeladen werden, auch wenn er arbeitsunfähig ist.