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Bundesjustizministerin im Exklusiv-Interview

"Eine Arbeitsgruppe für ein AfD-Verbotsverfahren wäre sinnvoll"

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig im Gespräch
Wie blickt die Justizministerin auf unseren Rechtsstaat? © Felix Zahn / photothek.de

Justiz-Reformen, Hass im Netz und ein mögliches AfD-Verbotsverfahren: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig spricht über die größten Baustellen ihres Ressorts. Dabei wirbt sie für mehr Vertrauen in den Rechtsstaat, sieht aber auch Defizite.

beck-aktuell: Die Bundesregierung erlebt nicht die einfachsten Zeiten, ebenso das Bundesjustizministerium. Viele Menschen haben das Gefühl, dass der Staat nicht mehr richtig funktioniert, in Bürokratie erstickt und Probleme zu langsam löst. Frau Ministerin, wie sehen Sie Ihre Rolle im Kampf um Vertrauen und Akzeptanz?

Dr. Stefanie Hubig: Der Staat funktioniert derzeit an vielen Stellen nicht so gut, wie er sollte. Das gilt für die Justiz genauso wie für viele andere Bereiche. Es geht um Fragen wie: Wie schnell bekomme ich Recht? Wie kompliziert sind Verwaltungsverfahren? Deshalb haben wir uns als Bundesregierung vorgenommen, Bürokratie abzubauen und schneller zu werden. Und ich habe mir vorgenommen, gemeinsam mit den Ländern dafür zu sorgen, dass die Justiz wieder schlagkräftiger wird.

"Wir haben eine hervorragende Justiz"

beck-aktuell: Vertrauen in die Justiz ist natürlich zentral für das Vertrauen in den Staat. Doch es gibt auch in der gesellschaftlichen Mitte immer mehr Unzufriedenheit, etwa weil Verfahren sehr lange dauern oder manche Urteile auf Unverständnis stoßen. Sorgen Sie sich um den Ruf der Justiz?

Hubig: Wir haben eine hervorragende Justiz in Deutschland. Sie ist unabhängig und trifft Entscheidungen nach Recht und Gesetz. 

Natürlich gibt es immer wieder Entscheidungen, mit denen Menschen nicht einverstanden sind. Dafür haben wir Rechtsmittel und einen klaren Rechtsweg. Was ich aber für absolut inakzeptabel halte, sind Angriffe auf Richterinnen und Richter. Das ist mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar. Das gilt genauso für Angriffe auf Anwältinnen und Anwälte, weil sie bestimmte Mandanten vertreten. Auch das ist nicht akzeptabel.

beck-aktuell: Oft heißt es, der Rechtsstaat müsse sich besser erklären. Wessen Aufgabe ist das?

Hubig: Wir müssen den Rechtsstaat erklären, und die Justiz muss ihre Entscheidungen erklären. Als ich vor gut 25 Jahren in der Justiz war, hatte ich manchmal den Eindruck, das erklärte Ziel bestehe darin, möglichst wenig mit der Presse zu tun zu haben. Das hat sich komplett verändert.

Wenn wir Akzeptanz für Entscheidungen wollen, müssen wir erklären, was wir tun. Das gilt für Gerichte und Staatsanwaltschaften genauso wie für uns als Ministerium. Deshalb nutzen wir auch Social Media. Das ist vielleicht nicht immer meine Kernleidenschaft gewesen, aber wir leben in einer anderen Zeit. Es reicht eben nicht mehr, nur eine Pressemitteilung zu verschicken.

Darüber hinaus müssen wir als Juristinnen und Juristen insgesamt stärker erklären, wie Justiz funktioniert. Ich halte es für wichtig, dass wir beispielsweise in Schulen gehen und jungen Menschen vermitteln, wofür der Rechtsstaat eigentlich steht.

"Wir verteilen nicht nach dem Gießkannenprinzip"

beck-aktuell: Sie haben mit dem Pakt für den Rechtsstaat fast eine halbe Milliarde Euro für die personelle und technische Ausstattung der Justiz zugesagt. Nun gab es einen ähnlichen Pakt schon einmal, doch richtig viel ist seither nach Ansicht vieler Kritikerinnen und Kritiker nicht besser geworden. Warum sollte dieser Pakt erfolgreicher sein?

Hubig: Der Pakt für den Rechtsstaat war zwischen Bund und Ländern ein großes Stück Arbeit. Wir stellen den Ländern knapp eine halbe Milliarde Euro zur Verfügung. Rund 240 Millionen Euro sind für zusätzliche Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vorgesehen, ein Teil davon kann auch in IT-Personal fließen. Weitere 210 Millionen Euro gehen in die Digitalisierung.

Dabei wird das Geld nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt. Wir haben einen Digitalrat von Bund und Ländern. Dort wird genau geschaut, welche Anwendungen einmal entwickelt und anschließend allen Ländern zur Verfügung gestellt werden können. Dieses Einer-für-alle-Prinzip betrifft sowohl technische Anwendungen als auch KI-Projekte oder andere digitale Werkzeuge.

Wir entwickeln außerdem eine gemeinsame Kommunikationsplattform. Künftig sollen Informationen über eine gemeinsame Plattform ausgetauscht werden können, statt Dokumente ständig per E-Mail hin- und herzuschicken. Gleichzeitig pilotieren wir Online-Verfahren vor den Zivilgerichten, etwa für miet- oder kaufrechtliche Streitigkeiten mit geringeren Streitwerten. Ziel ist es, Verfahren effizienter zu machen und schneller zu Entscheidungen zu kommen.

beck-aktuell: Liegt das Grundproblem nicht auch im Föderalismus?

Hubig: Digitalisierung mit 16 Ländern umzusetzen, ist nicht einfach. Das liegt an unserem föderalen System. Ich bin eine große Freundin des Föderalismus, aber im Bereich der Digitalisierung würde ich mir manches einfacher wünschen.

Wir können nicht 16 verschiedene Programme entwickeln und anschließend Schnittstellenprobleme lösen, wenn Akten von Bayern nach Hamburg wandern. Genau deshalb ist die Zusammenarbeit mittlerweile viel enger geworden. Deutschland ist im internationalen Vergleich noch nicht da, wo wir sein müssten, gerade wenn man auf skandinavische Länder blickt. Aber es ist auch schon einiges passiert.

"KI soll assistieren, aber nicht entscheiden"

beck-aktuell: Ein weiteres Modernisierungsprojekt ist die Reform der Zivilprozessordnung. Was sind für Sie die wichtigsten Punkte?

Hubig: Die Reformkommission hat hervorragende Vorschläge gemacht. Derzeit erarbeiten wir daraus einen Gesetzentwurf. Ein wichtiges Thema ist der Umgang mit KI-generierten Schriftsätzen.

Ich bin durchaus ein Fan von KI. Aber sie muss sinnvoll und mit Augenmaß eingesetzt werden. Für mich ist sie ein Instrument für Assistenzfunktionen, aber kein Ersatz menschlicher Entscheidungen. Wir hören, dass Gerichte mittlerweile mit Schriftsätzen überschwemmt werden, die erkennbar von KI erzeugt wurden. Sie verursachen enormen Aufwand, bringen aber oft keinen juristischen Mehrwert.

Wir wollen deshalb stärker strukturierte Verfahren ermöglichen. Das Gericht soll mehr Hinweise geben können, der Parteivortrag soll konzentrierter erfolgen und die mündliche Verhandlung wieder an Bedeutung gewinnen. Ziel ist es, Verfahren schneller und fokussierter zu einer Entscheidung zu bringen.

Social-Media-Regulierung: "Wir brauchen ein umfassendes Konzept"

beck-aktuell: Kommen wir zu einem anderen Thema: Seit Jahren wird darüber diskutiert, ob beim Kampf gegen Hass und Hetze die Meinungsfreiheit zu stark eingeschränkt wird. Ist die Balance aus Ihrer Sicht noch gewahrt?

Hubig: Die Meinungsfreiheit und auch die Kunstfreiheit sind für unsere Demokratie unverzichtbar. Gleichzeitig hat die Meinungsfreiheit auch Grenzen.

Wenn wir über § 188 StGB sprechen, dürfen wir nicht vergessen: In der Vorschrift geht es darum, die Funktionsfähigkeit der Demokratie zu schützen. Wenn Mandatsträger oder andere Funktionsträger durch Beleidigungen, Bedrohungen oder Nötigungen massiv eingeschüchtert werden, kann das Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit demokratischer Institutionen haben.

beck-aktuell: Viele gesellschaftliche Fehlentwicklungen haben mit den sozialen Medien zu tun. Deshalb wurde verschiedentlich schon ein Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 16 Jahren gefordert. Halten Sie das für sinnvoll?

Hubig: Die Lösung kann nicht sein, allen Menschen unter 16 Jahren die Nutzung sozialer Medien zu verbieten. Wir brauchen aus meiner Sicht ein gestuftes Schutzsystem: Je jünger Kinder sind, desto stärker sollte die Nutzung digitaler Angebote eingeschränkt werden. Mit zunehmendem Alter können die Möglichkeiten erweitert werden. In diese Richtung geht ja auch der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission. Gleichzeitig brauchen wir mehr Medienkompetenz – nicht nur für junge, sondern auch für ältere Menschen.

Außerdem müssen wir Plattformen stärker in die Verantwortung nehmen. Altersgrenzen existieren heute schon, werden aber oft nicht kontrolliert. Hinzu kommen technische Mechanismen, die darauf ausgelegt sind, Nutzer möglichst lange auf den Plattformen zu halten. Auch hier müssen wir ran. Deshalb brauchen wir ein umfassendes Konzept statt eines bloßen Verbots.

"Ein Verbotsverfahren muss sorgfältig vorbereitet werden"

beck-aktuell: Nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt schlug NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst eine Arbeitsgruppe vor, die ein AfD-Verbotsverfahren prüfen solle. Halten Sie ein solches Verfahren mittlerweile für geboten?

Hubig: Wenn es Anhaltspunkte gibt, dass eine Partei systematisch darauf hinarbeitet, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuschaffen, dann muss ein entsprechendes Verfahren geprüft werden. Es muss aber gut vorbereitet sein. Deshalb halte ich eine Arbeitsgruppe für einen sinnvollen Schritt. So ist man auch beim NPD-Verbotsverfahren vorgegangen.

Gleichzeitig darf man nicht glauben, ein Verbotsverfahren würde die politische Auseinandersetzung ersetzen. Selbst wenn es eingeleitet würde, wäre es langwierig und aufwendig. Mit der AfD muss man sich weiterhin auch politisch auseinandersetzen. 

beck-aktuell: Nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt haben Sie selbst Beamte daran erinnert, rechtswidrigen Weisungen nicht zu folgen. Warum war Ihnen das wichtig?

Hubig: Beamtinnen und Beamte haben einen Eid auf die Verfassung abgelegt. Zugleich ist jede Landesregierung an Recht und Gesetz gebunden. Und für den Fall rechtswidriger Weisungen hält unser Rechtsstaat entsprechende Instrumente bereit. Daran wollte ich erinnern. Wir haben eine wehrhafte Demokratie.

"Die Juristenausbildung hat einen gewissen Schutz gegen Reformen"

beck-aktuell: Zum Schluss eine etwas provokante Frage: Was ist reformresistenter, Deutschland oder seine Juristenausbildung?

Hubig: Digitalisierung, KI und neue Arbeitsweisen verändern die juristische Praxis. Deshalb sollten wir auch die Ausbildung weiterentwickeln. Die jungen Juristinnen und Juristen sind schon heute sehr gut ausgebildet. Aber wir müssen dafür sorgen, dass sie auch in Zukunft optimal auf ihren Beruf vorbereitet sind. 

beck-aktuell: Frau Ministerin, ich danke Ihnen für das Gespräch!

Die Fragen stellte Dr. Maximilian Amos.

Das Gespräch hören Sie in ausführlicher Form in Folge 110 von Gerechtigkeit & Loseblatt, dem Podcast von NJW und beck-aktuell.