Schmerzensgeld für Polizisten
Rheinland-Pfalz muss nicht für Amokfahrer von Trier einspringen
Nach der Trierer Amokfahrt sollte ein Polizist 10.000 Euro Schmerzensgeld vom Täter erhalten. Als der nicht zahlen konnte, wollte der Beamte, dass das Land die Zahlung übernimmt. Das VG Trier lehnte eine sogenannte Erfüllungsübernahme nun ab.